![]() |
Schiedsrichter wechseln
Im Regionalforum geht es gerade nach einem Vorfall am vergangenen Spieltag darum, ob der Schiedsrichter hätte abgelöst werden können.
Es geht hier um ein Bezirksligaspiel (Baden), bei dem natürlich keine offiziellen SR dabei sind, sondern die jeweiligen Spieler gegenseitig zählen. Einer dieser zählenden Spieler hat sich dabei nicht unbedingt vorbildlich verhalten. Es stellt sich nun die Frage, ob der gegnerische - und vermeintlich benachteiligte Spieler - einen anderen Zähler/Schiedsrichter hätte verlangen können. Wer kann dazu was sagen? Und: Welche Befugnisse hat man dabei überhaupt, außer zählen und "Stop" rufen? |
AW: Schiedsrichter wechseln
Das Thema Schiedsrichter wechseln gab es vor einem halben Jahr schon einmal:
Zitat:
|
AW: Schiedsrichter wechseln
Zitat:
Absetzen kann diesen nur ein OSR. |
AW: Schiedsrichter wechseln
Zitat:
A 5.11.: "Der Schiedsrichter ist die Person, die dazu eingesetzt wurde, das Spiel zu leiten". Dessen Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Regel B 3.2. - hier die wichtigsten Punkte: 3.2.3.1 Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen (...); 3.2.3.3 Auf-, Rückschlag oder Seite wählen zu lassen; 3.2.3.5 die Aufschlag-, Rückschlag- und Seitenreihenfolge zu überwachen und etwaige Irrtümer zu berichtigen; 3.2.3.6 jeden Ballwechsel entweder als "Punkt" oder "Let" (Wiederholung) zu entscheiden; 3.2.3.7 nach dem festgelegten Verfahren den Spielstand anzusagen; 3.2.3.9 für ununterbrochenes Spiel zu sorgen; 3.2.3.10 bei Verstößen gegen die Bestimmungen über Beratung und Verhalten einzuschreiten; Neben dem "Zählen" also die Entscheidung über Netzaufschläge, Kantenbälle, falsche Aufschläge, Einhaltung der Einspielzeit (2min), der Satzpause (1min), der Timeouts (1min); das Aufpassen, dass die Spieler im Doppel immer richtig stehen, dass immer der richtige Spieler aufschlägt usw. Der sogenannte "Zählrichter" ist ein Fantasiebegriff - eine Person, die nur "zählen" darf, gibt es im Regelwerk nicht. So jemanden bräuchte ich als Spieler auch nicht - zählen kann ich selber. |
AW: Schiedsrichter wechseln
Zitat:
Aber wie war das nun mit dem SR wechseln bzw. dessen Ablösung fordern? |
AW: Schiedsrichter wechseln
Zitat:
|
AW: Schiedsrichter wechseln
Eine gelbe Karte darf aber auch der Zählschiedsrichter verteilen.
Die Schiedsrichter zu tauschen ist doch gang und gäbe, ohne dass man sich groß Gedanken darüber macht, wenn auch im Normalfall nur, wenn er selbst zu einem neuen Spiel aufgerufen wird oder aber auch, weil man jemandem nicht zumuten möchte, fünf Sätze eines Spiels zweier passiver Abwehrspieler zu zählen. |
AW: Schiedsrichter wechseln
Zitat:
Die Frage am Anfang bezog sich ja nicht auf das "reguläre" Ablösen, sondern darum, ob ein SR abgelöst/ausgewechselt werden kann, weil man mit seinen Entscheidungen unzufrieden ist. Das kann wie gesagt nur ein OSR entscheiden. Wer das in unteren Ligen ist, wo kein "Offizieller" eingesetzt ist, ist von WO zu WO unterschiedlich geregelt. |
AW: Schiedsrichter wechseln
Ein Spieler kann zwar die Ablösung eines SR verlangen. Aber im Normalfall wird diese nicht erfolgen. Es sei denn, dass der OSR zu der Auffassung gelangt, dass der SR das Spiel nicht mehr im Griff hat. Und soweit muss es erst einmal kommen.
Fraglich ist nun - wie bereits schon erwähnt - wer denn in den unteren Ligen in Baden OSR ist. Aber das wissen die Badener wahrscheinlich besser als ich. Und dass Torsten von Bayern zählen kann, ist zwar richtig. Ich habe nur Angst, dass er dabei noch irgendwelche mathematischen Formeln zur statistischen Vorhersage des nächsten Spielstandes entwickelt... |
AW: Schiedsrichter wechseln
Zitat:
Aber wenn ich gegen LN spiele, ist die Prognose meines Spielstandes z.B. recht einfach: 0:1, 0:2, 0:3, ... :D Wenn ich gegen einen Curl P1 (ohne "R") spiele, ebenfalls: 11:0, 11:0, 11:0. :P - Wobei dann ein neutraler SR schon wieder hilfreich ist. |
| Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:14 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77