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Waldner-Fan 28.11.2009 18:27

Zurückziehen der ersten Mannschaft
 
Hallo,

ich habe eine Frage, da es leider momentan bei uns zur Debatte steht.
Ist es möglich die erste von insgesamt drei Mannschaften (Landesverband: BTTV) aufgrund von Spielermangel oder Sonstigem zurückzuziehen.
Oder müssen die Spieler, die momentan in der 2. Mannschaft spielen (2 Klassen tiefer) in die erste aufrücken und die dritte Mannschaft würde aufgelöst?
Ich wäre sehr denkbar dafür, wenn mir jemand über die einschlägige Regelung des BTTV Auskunft gebeb könnte.


MfG
Flo

Stefan W. 30.11.2009 17:24

AW: Zurückziehen der ersten Mannschaft
 
Auszug aus der WO:

Zitat:

G 7 Zurückziehung und Streichung von Mannschaften während der Spielzeit
Eine Mannschaft, die während der Spielzeit insgesamt dreimal ein Meisterschaftsspiel
kampflos abgibt oder nach dem festgesetzten Termin für die Abgabe der Teilnahmezusage
zurückzieht, scheidet aus der betreffenden Spielklasse aus und wird nach Beendigung
der Rundenspiele als Absteiger geführt. Eine sofortige Einreihung in eine tiefere
Spielklasse ist nicht möglich. Solche Mannschaften dürfen in keinem Fall im Anschluss an
diese Spielzeit wieder in die bisherige Spielklasse zurückkehren, auch nicht gemäß G 5.
Sowohl bei Streichung als auch bei Zurückziehung einer Mannschaft werden alle von ihr
ausgetragenen Spiele für ungültig erklärt.
Eine Mannschaft, die nachweislich ein Spielergebnis zum Zwecke der Begünstigung
und/oder der Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst
hat, kann von einem Sportgericht des BTTV aus der Spielklasse gestrichen werden.
Zitat:

G 14 Einsatzberechtigung von Spielern zurückgezogener oder gestrichener
Mannschaften

Spieler von Mannschaften, die zurückgezogen oder gestrichen wurden, können während
der laufenden Spielzeit nur in denjenigen Mannschaften des Vereins eingesetzt werden,
die vor der ausscheidenden Mannschaft eingestuft bzw. nummeriert sind. Ausgenommen
hiervon sind Spieler mit Sperrvermerk.
Ein Wechsel gemäß Abschnitt B ist für diese Spieler ohne Einschränkung möglich. Ein
Aufrücken in der Vereinsrangliste ist für ausscheidende Spieler (Austritt oder Wechsel)
zurückgezogener Mannschaften nicht erforderlich. Verbleibende Spieler zurückgezogener
Mannschaften behalten ihren jeweiligen Platz in der Vereinsrangliste bei.

00-Bauer 12.02.2011 18:10

AW: Zurückziehen der ersten Mannschaft
 
Hallo,
ich habe auch eine Frage zum Zurückziehen von Mannschaften. Den Abschnitt in der WO des WTTV habe ich auch gefunden. Nur bezüglich der Gebühr/Strafe bin ich mir nicht sicher.
Regelt dies der Abschnitt A 17.1?
Unter Punkt f) würde demnach das Zurückziehen im Kreis bzw. Bezirk 40€ kosten. Erscheint mir recht wenig, wenn man bedenkt, dass Nichtantreten 50€ und im Wiederholungsfall sogar 100€ kostet.

Lrephcsak 12.02.2011 23:03

AW: Zurückziehen der ersten Mannschaft
 
...nun, wenn's in A 17.1 so steht - und das ist der Fall - dann wird's wohl auch so sein. ;-)

Richard


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