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jaybee77 06.12.2009 00:50

Aufstiegsberechtigung
 
Hi

unsere Mannschaft wurde in der letzten Saison aufgrund dreimaligen Nicht-Antretens (zu wenig Spieler zusammen bekommen) als Absteiger geführt, somit spielen wir in diesem Jahr in der 2. Kreisklasse, die wir nun nach Beendigung der Hinrunde klar und ungeschlagen anführen.

Gibt es keinerlei Möglichkeit, dass wir am Ende der Saison doch aufsteigen können/dürfen?

Und bevor ich noch einen Thread eröffne gleich noch eine zweite Frage:

Kann ich zur Rückrunde die Nr. 6 an den 4. Platz vorrücken (HTTV 2. Kreisklasse)?

Ergebnisse Vorrunde:

1. 15:3 Spiele (+42) Bilanzwert = 32,200
2. 13:4 (+35) = 31,562
3. 13:3 (+23) = 29,444
4. 4:6 (+2) = 26,600
5. 3:3 (0) = 24,900
6. 8:4 (+9) = 26,563

tt-trommler 06.12.2009 09:58

AW: Aufstiegsberechtigung
 
Zitat:

Zitat von jaybee77 (Beitrag 1674473)
Hi

unsere Mannschaft wurde in der letzten Saison aufgrund dreimaligen Nicht-Antretens (zu wenig Spieler zusammen bekommen) als Absteiger geführt, somit spielen wir in diesem Jahr in der 2. Kreisklasse, die wir nun nach Beendigung der Hinrunde klar und ungeschlagen anführen.

Gibt es keinerlei Möglichkeit, dass wir am Ende der Saison doch aufsteigen können/dürfen?

Und bevor ich noch einen Thread eröffne gleich noch eine zweite Frage:

Kann ich zur Rückrunde die Nr. 6 an den 4. Platz vorrücken (HTTV 2. Kreisklasse)?

Ergebnisse Vorrunde:

1. 15:3 Spiele (+42) Bilanzwert = 32,200
2. 13:4 (+35) = 31,562
3. 13:3 (+23) = 29,444
4. 4:6 (+2) = 26,600
5. 3:3 (0) = 24,900
6. 8:4 (+9) = 26,563

Ich gehe davon aus dass Du von zwei Mannschaften sprichst - von einer Vierer(schüler)mannschaft und einer 6er - Mannschaft.
Also : Du kannst bei 6er Mannschaften bis zu einer Punktdifferenz von 8 umstellen +9 und +2 sind 7. Der 5er muss hinter den 6er gestellt werden.
(Falls es eine Vierermannschaft wäre oder Ihr nach dem Werner Schefflersystem spielen würdet, müsstet Ihr sogar umstellen - da sind die Differenzgrenzwerte 6 bzw. 5 Punkte. Allerdings ist das auch kein unumständliches "muss" - der KL hat einen Ermessensspielraum und kann daran vorbeigehen z.B. wenn ein in der Vergangenheit deutlich besserer Spieler z.B. verletzungsbedingt mehrere Spiele kampflos abgeben musste)
Zur ersten Frage : hier gilt 7.11. der WSO in der die Streichung von Mannschaften behandelt wird. Von einem Aufstiegsverbot in der nächsten Spielrunde nach Zwangsversetzung in eine niedrigere Klasse steht da nichts.
Es ist ja kein freiwilliger Rückzug.

jaybee77 06.12.2009 12:49

AW: Aufstiegsberechtigung
 
Hi

danke schon mal für eine Antwort.
Wir stellen derzeit nur eine 6er Mannschaft.
Also könnte ich es durchaus probieren, die 6 an die 4 vorzurücken, aber rein nach den Regeln könnte sie nur 1 Platz vorrücken.

Zur Frage der Aufstiegsberechtigung würde ich natürlich hocherfreut weitere Antworten hören, die ebenso kein Aufstiegsverbot nach einer Zwangsversetzung sehen würden. :D

ttdr 06.12.2009 12:57

AW: Aufstiegsberechtigung
 
Ich denke auch, dass ihr aufsteigen dürft.

Vllt eine E-Mail an den Bezirks- oder Klassenleiter, dann weißt du es sicher.

Gruß ttdr

tt-trommler 06.12.2009 13:30

AW: Aufstiegsberechtigung
 
Zitat:

Zitat von jaybee77 (Beitrag 1674792)
Hi

danke schon mal für eine Antwort.
Wir stellen derzeit nur eine 6er Mannschaft.
Also könnte ich es durchaus probieren, die 6 an die 4 vorzurücken, aber rein nach den Regeln könnte sie nur 1 Platz vorrücken.
:D

Im HTTV gilt als "Bilanzwert" die "Punktedifferenz".
Auf welche "Regel" beziehst Du Dich ?
Das jedenfalls steht in den derzeit gültigen Richtlinien für Klassenleiter :

Für die Mannschaftsmeldung einer Halbrunde dienen die in der vorhergehenden Halbrunde
erzielten Leistungszahlen (siehe 4 Bewertung der Spielstärke) als Grundlage. In der Regel spielt
der Spieler mit der besten Leistungszahl an Position 1, der mit der schlechtesten an Position 6
(bei 4er-Mannschaften an Position 4).
Die Vereine können bei Unterschieden bis zu 8 Punkten (6-er Paarkreuz-System), 6 Punkten
(Bundessystem bzw. Paarkreuzsystem) und 5 Punkten (Werner-Scheffler-System) selbst die Reihenfolge
der Spieler bestimmen.
Die vorgenannten Bewertungs- und Umstellungskriterien sind für den Klassenleiter bindend,
in begründeten Ausnahmefällen kann er von seinem Entscheidungsrecht Gebrauch machen.

Ich denke Dein Bilanzwert ist die Berechnung des SWTTV wie sie z.B. in der OL aufwärts einfliesst

ttdr 06.12.2009 13:38

AW: Aufstiegsberechtigung
 
Weiß einer, hab in unserer WO nix gefunden bzw. die ist einfach zu lang :D, wann man im SbTTV umstellen muss...

Momentan siehts so aus:
1. 10:1 (+29)
2. 5:3 (+12)
3. 2:6 (-2)
4. 0:0 (der muss nach hinten rücken, hat keine Lust mehr)
5. 5:2 (+8), ich :D
6. 2:0 (+4)

Ab wieviel Unterschied muss man umstellen bei uns?
Aber es gibt noch zwei Spiele!

jaybee77 06.12.2009 13:41

AW: Aufstiegsberechtigung
 
Ich verstehe das so:

Bei einem Vorsprung von bis zu 8 Punkten kann man umstellen, bei einem Vorsprung von mehr als 8 Punkten muss man umstellen.
Unsere Nr. 6 hat 9 Punkte mehr als die Nr. 5, muss also an der Nr. 5 vorbeiziehen und hat 7 Punkte mehr als die Nr. 4 und kann vorbeiziehen.

Soll heißen, die neue Aufstellung für die Rückrunde sollte dann so aussehen:

4. ehemalige Nr. 6 mit +9
5. ehemalige Nr. 4 mit +2
6. ehemalige Nr. 5 mit 0

Mike aus Bmw 06.12.2009 13:55

AW: Aufstiegsberechtigung
 
@ttdr: Faulpelz!;)
Sportordnung des SbTTV, Ziffer 35:

Ist ein Spieler mehr als 9 Bilanzzahlpunkte besser als ein vor ihm platzierter Spieler, muss umgestellt werden.
Ist ein Spieler höchstens 9 Bilanzzahlpunkte besser, aber höchstens 3 Bilanzzahlpunkte schlechter, kann der Verein die Reihenfolge beliebig wählen.
Ist ein Spieler mehr als 3 Bilanzzahlpunkte schlechter als ein vor ihm platzierter Spieler, darf nicht umgestellt werden.

Ob sich eure Klassenleiter genau an diese Vorgabe halten, ist eine andere Frage.

tt-trommler 06.12.2009 14:04

AW: Aufstiegsberechtigung
 
Zitat:

Zitat von jaybee77 (Beitrag 1674868)
Ich verstehe das so:

Bei einem Vorsprung von bis zu 8 Punkten kann man umstellen, bei einem Vorsprung von mehr als 8 Punkten muss man umstellen.
ja - so ist es .
Unsere Nr. 6 hat 9 Punkte mehr als die Nr. 5, muss also an der Nr. 5 vorbeiziehen und hat 7 Punkte mehr als die Nr. 4 und kann vorbeiziehen.

Soll heißen, die neue Aufstellung für die Rückrunde sollte dann so aussehen:

4. ehemalige Nr. 6 mit +9
5. ehemalige Nr. 4 mit +2
6. ehemalige Nr. 5 mit 0

Ihr könnt stellen :
alte Nr. 4 auf 4 bis 6
alte Nr. 5 auf 5 oder 6
alte Nr. 6 auf 4 oder 5

mit anderen Worten : Eure 5 kann 5 bleiben wenn die 4 zur 6 wird ....... vorausgesetzt die 3:3 sind nicht nur bei 3 Spieleinsätzen zustande gekommen. Dann muss er auf 6.

jaybee77 06.12.2009 15:21

AW: Aufstiegsberechtigung
 
Zitat:

Zitat von tt-trommler (Beitrag 1674905)
Ihr könnt stellen :
alte Nr. 4 auf 4 bis 6
alte Nr. 5 auf 5 oder 6
alte Nr. 6 auf 4 oder 5

mit anderen Worten : Eure 5 kann 5 bleiben wenn die 4 zur 6 wird ....... vorausgesetzt die 3:3 sind nicht nur bei 3 Spieleinsätzen zustande gekommen. Dann muss er auf 6.

Also rein von den Kräfteverhältnissen würde ich so stellen:

alte Nr. 6 auf 4
alte Nr. 4 auf 5
alte Nr. 5 auf 6

Also eigentlich nur die 6 auf 4, der Rest verschiebt sich um 1 nach hinten...


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