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Seniorenerklärung zur Rückrunde
Hallo zusammen und allen ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr 2010,
aus aktuellem Anlass von mir die Frage, ob es möglich und machbar ist, zur Rückserie Jugendlichen eine Seniorenerklärung zu erteilen?! Bevor ich mir die ganze WO durchlese, dachte ich, dass ich mal kurz hier frage, da sicherlich einige die Regeln so gut kennen... Danke für die Antwort, der Opa |
AW: Seniorenerklärung zur Rückrunde
Ja, also ich wurde jetzt zur RR Jugendersatzspieler. Darf also bei den Herren max. 4x aushelfen (in anderen Verbänden meist nur 3x pro Halbserie).
Ich bin mir (fast) sicher, dass man einen JUgendspieler auch fest in einer Mannshcaft melden kann zur RR. Welcher verband ist es denn? |
AW: Seniorenerklärung zur Rückrunde
Du hast die Frage, ob ein Jugendlicher bei den Senioren spielen darf, bislang nichtmal für Deinen eigenen Verband beantwortet. :rolleyes:
Da meist für die verschiedenen Seniorenklassen bestimmte Stichtage zum Geburtsdatum für die Spielberechtigung angegeben sind, geht es wohl nicht. edit: Den Begriff "Seniorenerklärung" kannte ich nicht und habe ihn auch in der Spielordnung unseres Verbandes nicht gefunden. Scheint dasselbe wie eine Jugendfreigabe, sorry @ttdr. |
AW: Seniorenerklärung zur Rückrunde
Zitat:
Problem am 4. 1.: nach Beginn der Rückrunde kann eine Seniorenerklärung nur erteilt werden, wenn der Jugendliche sonst keine Spielmöglichkeit hat. Frage: wann beginnt die Rückrunde? Nach A7 der WO beginnt die Spielzeit am 1. 7. und endet am 30.6.; die zweite Hälfte wird "Rückrunde" genannt. Das heißt für mich eindeutig, dass die Rückrunde am 1. 1. begonnen hat (Beginn also nicht am 1. Spieltag der Rückrunde). Daher kann meines Erachtens zum jetzigen Zeitpunkt nur noch dann eine Seniorenerklärung erteilt werden, wenn der Verein keine Jungenmannschaft hat. Aber eventuell ist der Staffelleiter über diesen Sachverhalt nicht genau informiert, sodass ich Euch gute Chancen gebe, wenn Ihr den Jugendlichen umgehend (vor dem 1. Spiel) in der Erwachsenenmannschaft nachmeldet. Gruss Hdd |
AW: Seniorenerklärung zur Rückrunde
Hab ma die Wo des WTTV durchkramt:
3 Allgemeine Freigabevorschriften Für die Freigabe von Jugendlichen/Schülern zu offiziellen Veranstaltungen (gemäß WO A 11) in der Herren‐ und Damenklasse müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 3.1 Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten; 3.2 Genehmigung durch die zuständige Instanz; 3.3 Die Mitgliedsverbände können für ihren Bereich zusätzliche Freigabevoraussetzungen (z. B. ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) festlegen. Soweit in diesem Abschnitt nicht anders geregelt, behalten Jugendliche/Schüler mit der Freigabe die Startberechtigung für offizielle Veranstaltungen in der Jugend‐/Schülerklasse. Eine Freigabe kann von der zuständigen Instanz widerrufen werden. 3.4 Jugendliche, die in einer Damen‐ oder Herrenmannschaft als Stammspieler gemeldet werden, benötigen auf allen Ebenen eine Seniorenerklärung. Die dazu erforderliche Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten sowie ein ärztliches Gutachten fallen in die Verantwortlichkeit des Vereins, sind von diesem aufzubewahren und können ohne Angabe von Gründen zum Zwecke der Kontrolle eingefordert werden. 3.5 Eine Seniorenerklärung wird dokumentiert durch a) die Einstufung des Jugendlichen in eine Mannschaft der Erwachsenen seitens des Vereins, b) durch die Genehmigung der spielleitenden Stelle nach erfolgter Prüfung und Genehmigung der Aufstellung. 3.6 Die Erteilung einer Seniorenerklärung nach Beginn einer Vor‐ bzw. Rückrunde ist nur möglich, wenn der Jugendliche sonst keine Spielmöglichkeit hat. 3.7 Eine Seniorenerklärung kann nur nach Abschluss einer Vor‐ bzw. Rückrunde gelöscht werden. |
AW: Seniorenerklärung zur Rückrunde
Vielen Dank für Eure Antworten - es ist eindeutig und so wie es in dem speziellen Fall gelaufen ist auch richtig.
Danke nochmal! |
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