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200%Talentfrei 06.01.2010 16:36

Startberechtigung bei Turnier
 
Ich habe mal eine Frage:
Darf ich als langjähriges passives Vereinsmitglied (seit 8 Jahren nicht mehr auf Mannschaftsmeldebogen aufgeführt) bei einem öffentlichen Turnier teilnehmen, oder darf der OSR mir dies verweigern ??

Egbertschlick 06.01.2010 16:45

AW: Startberechtigung bei Turnier
 
Er darf verweigern, da Voraussetzung zur Teilnahme der Mannschaftemeldebogen ist, auf dem du nicht mehr stehst.

ttdr 06.01.2010 16:47

AW: Startberechtigung bei Turnier
 
So viel ich weiß musst du in einer Liga gemeldet sein (_> Click-TT/ TT-LIga eingetragen sein...), also geht es wohl nicht.

Die Macht im Norden 06.01.2010 17:28

AW: Startberechtigung bei Turnier
 
Zitat:

Zitat von ttdr (Beitrag 1696397)
So viel ich weiß musst du in einer Liga gemeldet sein (_> Click-TT/ TT-LIga eingetragen sein...), also geht es wohl nicht.

Du brauchst in der Regel eine Spielberechtigung!
... aber wer kontrolliert die schon auf einem öffentlichen Turnier. Gibst einfach den Verein deiner Wahl an ;) Und wenn du dich nicht in einer Spielklasse meldest, für die du zu stark bist, wird es wohl auch keiner merken und ich denke auch keiner was dagegen haben.

Fastest115 06.01.2010 22:16

AW: Startberechtigung bei Turnier
 
Jo. Du musst auf einem Mannschaftsmeldeformular stehen, damit man die Regional und nach Spielklasse einteilen kann.

Das hat gute Gründe.

Beispiel 1: Es gibt Turniere die zb nur Für den Kreis XY offen sind. Wenn du nirgends gemeldet bist kannste ja einfach sagen ich spiele für Verein X der zu dem Kreis gehört

Beispiel 2: Du hast vor 8 Jahren aufgehört und zuletzt Oberliga gespielt???(Nur als Beispiel) Kenne so nen Kollegen in nem Verein wo ich Training gebe. Der trainiert 10 mla im Jahr und spielt im keller mit seinem Sohn. Der kann locker KL oben spielen. Wenn der 3. KK auftaucht gewinnt der das locker.

Sich für irgend nen Verein zu melden ist auch nicht die beste Idee. Mittlerweile sind die Turniere oft Online vor Ort und gucken nach wenn dich da keiner kennt. Könnte also schnell mal auffallen und dann streichen die dich. Blöd wenn du ne lange anreise hast.

Ich würd einfach bei deinem ehemaligen Verein mal freundlich anfragen ob die dich nicht offiziell wieder melden an Brett 27 der letzten Mannschaft dann kannste auch in der Klasse wo die spielen Turniere spielen

airplanepeanuts 06.01.2010 22:40

AW: Startberechtigung bei Turnier
 
Ich weiss jetzt nicht, ob "öffentliche Turniere" irgendwas besonderes sind. In Berlin gibt es jedenfalls einige Turniere bei denen man auch als Freizeitspieler mitspielen darf.

Fastest115 06.01.2010 22:44

AW: Startberechtigung bei Turnier
 
Da er aus Minden (WTTV) kommt denke ich er meint vom verband genehmigte Turniere. Diese unterliegen der WO des WTTV und dafür gelten die og Kriterien. Es gibt aber auch hier gelegentlich Turniere in denen extra steht zb Herren E 3. KK und Hobbyspieler. Dann darf er natürlich dort auch starten

Boeser Wolf 06.01.2010 23:52

AW: Startberechtigung bei Turnier
 
Zitat:

Zitat von airplanepeanuts (Beitrag 1696681)
Ich weiss jetzt nicht, ob "öffentliche Turniere" irgendwas besonderes sind. In Berlin gibt es jedenfalls einige Turniere bei denen man auch als Freizeitspieler mitspielen darf.

Wenn ich Betriebssportler und Kirchenspieler und nicht Vereinsspieler in Berlin bin, muss man auch in der Klasse spielen wo man gemeldet ist. Beispiel: Du spielst Oberliga Kirche bzw. 1.Liga Betriebssport dann kann es sein das du in der B-Klasse ( Verbandsliga) starten musst. Ganz schön strong als Freizeitspieler, kannste glauben.

klugscheisser 07.01.2010 07:36

AW: Startberechtigung bei Turnier
 
Auch wenn die Regelungen in den LV unterschiedlich sind: Jemand, der seine Spielberechtigung nicht nachweisen kann, darf, wenn überhaupt, nur in der höchsten Spielklasse (Herren A) antreten.

In Hessen ist das in der WSO so formuliert:

3.1.15
Bei Einzelmeisterschaften und Turnieren muss die Startberechtigung für die Klassen B bis E
durch Vorlage der gültigen Mannschaftsmeldung (oder Kopie) in Verbindung mit einem Lichtbildausweis
nachgewiesen werden. Hierbei gilt die Mannschaftsmeldung der Vorrunde vom
01.08. bis 31.12. und die Mannschaftsmeldung der Rückrunde vom 01.01. bis 31.07. eines
jeden Jahres. Spieler, die diesen Nachweis nicht erbringen können, dürfen nur in der AKlasse
starten.


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