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-   -   Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=89784)

miga 12.02.2010 20:02

Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
 
Habe mir mal soeben die aktuellste ittf belag zulassungsliste angeschaut (30B). Haufenweise neue Beläge, die noch nicht im Handel sind aber schon zugelassen. Das beste kommt noch: von denen es auch keine Marken/brand abildungen gibt.

Frage an einen internationalen Schiri, werden solche Beläge bei einer Kontrolle einfach durchgewunken oder wie wird da verfahren?

Mir kommt dieses ganze Belagzulassungspielchen (dabei gehts ja wirklich nur um den Belag, der Schwamm kann ja wo weiss ich herkommen) immer spanischer vor!!! Was meint ihr dazu?

miga 12.02.2010 20:22

AW: Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
 
Hier noch die offizielle itff beschreibung für das "vereinfachte zulasungsverfahren". Nach genauem lesen könnte man sogar der meinung sein, dass dies Verfahren von der ittf dafür ausgelegt wurde, um einem Hersteller es zu ermöglichen für ein paar Monate einen "speziellen" Profibelag an seine Vertragsspiele auszuhändigen, der überhaupt nie für den offiziellen Vertrieb vorgesehen war. Vielleicht interpretier ich das aber auch falsch.:ratlos:

2. Simplified procedure
A. Submit according to paragraphs 2 and 3 in the Normal procedure to
the address given under “Contact Person”.
B. Attach a message where you promise not to do any marketing of this
brand before the racket covering has been authorised.
C. The brand will be included in the next List of Authorised Racket
Coverings, and the fee will be invoiced.
D. A complete sample set including text in the rubber mould should be
submitted by the supplier within 4 months after the printing of the List
following paragraph 4 in the Normal procedure. If not, the brand will
be omitted.

E. Paragraphs 5 – 7 and 11 in the Normal procedure to be followed.

eddie78 13.02.2010 08:48

AW: Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
 
Wegen der 4 Monate? AUch die Profis dürfen nicht mit den Belägen antreten; wenn sie nicht auf der LIste stehen.
Der Vermerk ist deswegen, weil die LIste alle halbe Jahre aufgelegt wird, und 2 Monate vor der VEröffentlichung ANnahmeschluss ist - wer später kommt, kann in der neuen LIste dann nicht mehr berücksichtigt werden...

miga 13.02.2010 17:47

AW: Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
 
nein nicht wegen der 4 monate sondern, dass es anscheinend in der rcliste bei vielen belägen keine abbildung der identifikations-stempel gibt. Wie soll dann der Schiri wissen, ob der Belag zugelassen ist, nur an der bezeichnung?

Nachdem ich mir alles nochmal durch den kopf hab gehen lassen, ist anhand der liste so oder so keine kontrolle der beläge möglich. Ein Fabrikatdistributor kann schliesslich für die unterschiedlichsten belagvarianten immer wieder die gleiche belagstemplematrize in auftrag geben.
U. ich denke in japan/china/etc. sind selbst kleinstserien für einen hersteller/distributor erschwinglich. (ist nur ne Vermutung von mir)

Mit etwas höherem finanziellem Aufwand kann man auch so vorgehen, dass für den jeweils neuesten profilbelag unter einem neuem namen ein zulassungantrag eingereicht wird, der matrizenstempel müsste noch für den neuen namen angepasst werden u. wenn der belag dann später wieder aus der liste fliegt, wird er einfach unter einem neuem namen/neuem matrizenstempel wieder auf die liste gesetzt.

Ich glaub diese ganze zulassungsgeschichte ist nur für einen zweck erfunden worden, nämlich dass die ittf damit geld verdienen kann.

eddie78 13.02.2010 20:06

AW: Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
 
ich dachte, weil du das oben farbig rausgestellt hast.
Klar ist das zum Geldverdienen da, irgendwie muss sich die ITTF auch finanzieren.

ICh verstehe den Sinn der Frage wohl einfach nicht...

Javaguru 14.02.2010 02:19

AW: Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
 
Zitat:

Zitat von miga (Beitrag 1731615)
nein nicht wegen der 4 monate sondern, dass es anscheinend in der rcliste bei vielen belägen keine abbildung der identifikations-stempel gibt. Wie soll dann der Schiri wissen, ob der Belag zugelassen ist, nur an der bezeichnung?

Woran denn sonst? Bezeichnung auf Liste <-> Bezeichnung auf Schläger und ITTF-Stempel ist Minimum. Als Schiedsrichter muss ich doch nicht alle Markenstempel kennen und muss mich deshalb auf die mir zur Verfügung stehenden Mittel verlassen.
Zitat:

Zitat von miga (Beitrag 1731615)
Nachdem ich mir alles nochmal durch den kopf hab gehen lassen, ist anhand der liste so oder so keine kontrolle der beläge möglich.

Natürlich ist sie möglich.
Zitat:

Zitat von miga (Beitrag 1731615)
Ein Fabrikatdistributor kann schliesslich für die unterschiedlichsten belagvarianten immer wieder die gleiche belagstemplematrize in auftrag geben.

Und ich dachte schon, ich wäre paranoid und ein Verschwörungstheoretiker. :rolleyes:
Zitat:

Zitat von miga (Beitrag 1731615)
Mit etwas höherem finanziellem Aufwand kann man auch so vorgehen, dass für den jeweils neuesten profilbelag unter einem neuem namen ein zulassungantrag eingereicht wird, der matrizenstempel müsste noch für den neuen namen angepasst werden u. wenn der belag dann später wieder aus der liste fliegt, wird er einfach unter einem neuem namen/neuem matrizenstempel wieder auf die liste gesetzt.

Traurig und beeindruckend zugleich, was hier in diesem Forum für phantastische realitätsfremde Fälle konstruiert werden...
Zitat:

Zitat von miga (Beitrag 1731615)
Ich glaub diese ganze zulassungsgeschichte ist nur für einen zweck erfunden worden, nämlich dass die ittf damit geld verdienen kann.

Ich glaube dass das Aberglaube ist. :rolleyes:

Setz-It 14.02.2010 10:19

AW: Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
 
Letztendlich sehe ich es genau wie miga, dass durch die markierte Passage für ca. 4 Monate nach Erscheinen der Liste ein Belag, der nicht im Labor überprüft wurde, gespielt werden darf, da dann erst die Deadline fürs Einsenden der Samples ist. D.h. man könnte z.B. einen Belag mit falscher Noppengeometrie oder eine Glattnoppe für 4 Monate auf den Markt werfen und dann lässt man den Belag auslaufen und fängt von vorne an.
Kann man auch einfach hinten ne laufende Nummer an den Belagsnamen anhängen, dann werden die Kunden nicht irritiert.

Fastest115 14.02.2010 10:48

AW: Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
 
Ja das ist natürlich theoretisch möglich.

Aber:

1. Würde sich der Hersteller damit bei den Kunden einen schlechten namen machén.
2. Würde der ITTF das sicher beim 2. oder 3. mal dann auffallen und dann würden sie diesem hersteller diese "vorläufige" Zulassung in Zukunft verweigern


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