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Mighty 30.03.2010 01:48

Lösungsmittel verboten?
 
Laut den Regeln nicht so ganz.

Die Regel, die als Frischklebeverbot interpretiert wird, lautet:

Zitat:

2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten.
Es steht dort nicht einfach "keine flüchtigen Lösungsmittel", sondern "keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel". Das macht einen großen Unterschied.

Wir wissen, dass die Lösungsmittel erst bei gewissen Konzentrationen schädlich werden können, also nicht generell.

Das heißt, wenn man diese Regel genau nimmt, es darf kontrolliert werden, ob der Schläger nur soviel Lösungsmittel erhält, dass in der Sporthalle keine schädlichen Konzentrationen entstehen, auch wenn mehrere Personen mit solchen Schlägern spielen.

Aber da wir bereits wissen, dass das Spielen mit typischen frischgeklebten Schlägern nicht schädlich ist, weil dabei in der Sporthalle keine schädlichen Konzentrationen entstehen (die Expertise des Bundesinstitutes für Risikobewertung), und das gleiche gilt auch fürs Kleben draußen, bedeutet diese Regel kein generelles Frischklebeverbot.

Wenn man nur den Text dieser Regel betrachtet, dann kann sie nur bedeuten, dass man nicht "zu viel" Kleber nehmen darf, so dass keine schädlichen Konzentrationen entstehen. Dem entsprechend müssen die Kontrollen angepasst werden.

Ich bin auf mögliche Versuche gespannt, das Wort "schädliche" im Regeltext zu ignorieren oder zu relativieren. :)

msk 30.03.2010 03:59

AW: Lösungsmittel verboten?
 
Ich seh das so:
Es geht nicht nur um die Menge an Kleber, die tatsaechlich benutzt wird
um 1 Mal die Belaege am Holz zu befestigen, sondern um den Kleber
an sich.

In der Regel werden Kleber gefordert, die keine schaedlichen fluechtigen
Loesungsmittel enthalten.

Wenn jetzt zB n Jugendspieler die Nase in ne 0,5 Liter Frischklebedose
haelt, werden seine Gehirnzellen (oder was auch immer) von dem darin
enthaltenen Loesungsmittel negativ beeinflusst.

Das Loesungsmittel hat Schaden angerichtet, es ist also schaedlich.
Damit ist der Kleber laut der Regel nicht zugelassen.

Ich gebe dir Recht: Wenn alle vernuenftig mit dem Zeug umgehen und
das Kleben im Freien stattfindet, dann ists wohl kaum gefaehrlich.
Also man kann Frischkleber bestimmt so benutzen, dass er nicht
schaedlich ist. Es gibt halt genug die das nicht so machen, deswegen
wurde es auch verboten.


Mit Loesungsmitteln an sich kenn ich mich nicht so aus.
Wie ist das genau zu verstehen, dass Loesungsmittel erst ab einer
bestimmten Konzentration schaedlich werden?

Weil die Konzentration von Loesungsmittel im Kleber bleibt doch
immer genau gleich, egal um wieviel Kleber es sich handelt, oder?

klugscheisser 30.03.2010 06:50

AW: Lösungsmittel verboten?
 
1. einerseits: Es gibt keine logische Schädlichkeitsschwelle, Schadstoffe sammlen sich ...
2. andererseits: "flüchtig" bedeutet nach meiner Auffassung, dass die Lösungsmittel "verduften" - also verschwunden sind, wenn man lange genug wartet

Die Macht im Norden 30.03.2010 07:12

AW: Lösungsmittel verboten?
 
Zitat:

Zitat von msk (Beitrag 1776009)
...Mit Loesungsmitteln an sich kenn ich mich nicht so aus.
Wie ist das genau zu verstehen, dass Loesungsmittel erst ab einer
bestimmten Konzentration schaedlich werden?

Wasser zum Beispiel ist ein Lösungsmittel, bekommst du über zu lange Zeit (Beispiel: 5Min.) zu viel davon (Beispiel: Kopf unter Wasser) dann ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schädlich ;)

Zitat:

Zitat von msk (Beitrag 1776009)
...Weil die Konzentration von Loesungsmittel im Kleber bleibt doch
immer genau gleich, egal um wieviel Kleber es sich handelt, oder?

Ja, im Verhältnis bleibt die Konzentration im Kleber gleich (so lange du die Dose zu lässt). Hier war ja aber die Frage danach, wie viel davon in einer Halle freigesetzt wird. 10 Frischkleber in einer kleinen Halle bewirken demnach eine höhere Konzentration als 1 Frischkleber in einer Großraumsporthalle.

Da das alles aber nie kontrolliert werden kann und man nie sicher stellen kann, dass es nicht doch zu schädlichen Konzentrationen kommt, ist das Frischklebeverbot wohl doch als absolutes Verbot zu verstehen, auch wenn der Regeltext (wie so oft) nicht eindeutig formuliert ist.

Flachschupfer 30.03.2010 11:16

AW: Lösungsmittel verboten?
 
Unser Wortverdreher wieder. Lustig. Kann ich auch.

Eins vorausgeschickt: AFAIR sind alle für das FK interessanten VOCs schädlich. Wasser ist also nicht die Stoßrichtung.

Im Regeltext steht: "... keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten. "

Da steht nicht: "... keine (schädlichen) flüchtigen Lösungsmittel in schädlicher Konzentration enthalten."

Und auch nicht: "... keine (schädlichen) flüchtigen Lösungsmittel, die Schadstoffe in schädlicher Konzentration an die Umgebung abgeben, enthalten."

(Und alle Varianten ließen H2O bspw. zu)

Dazu ist die Gesamtmasse aller Emissionen in der Halle aus allen Schlägern zu berücksichtigen.

Manchmal hilft es, die Regel 1:1 zu lesen und zu verstehen (bzw. verstehen zu wollen).

Ende. Ich glaube, der Thread kann hier geschlossen werden. Don't feed the troll.

Mighty 30.03.2010 15:16

AW: Lösungsmittel verboten?
 
Zitat:

Zitat von Flachschupfer (Beitrag 1776257)
Im Regeltext steht: "... keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten. "

Da steht nicht: "... keine (schädlichen) flüchtigen Lösungsmittel in schädlicher Konzentration enthalten."

Und auch nicht: "... keine (schädlichen) flüchtigen Lösungsmittel, die Schadstoffe in schädlicher Konzentration an die Umgebung abgeben, enthalten."

(Und alle Varianten ließen H2O bspw. zu)

Dazu ist die Gesamtmasse aller Emissionen in der Halle aus allen Schlägern zu berücksichtigen.

OK, ich präzisiere meine These.

Im Regeltext steht: "mit Klebstoffen ... die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten".

Das bedeutet erst mal, dass nicht schädliche Lösungsmittel erlaubt sind. Das ist der zentrale Punkt meiner These.

Jetzt stellt sich die Frage, welche Lösungsmittel überhaupt nicht schädlich sind bzw. bei welchen Konzentrationen/Emissionen Lösungsmittel schädlich werden können.

Diese Frage kann nach dem aktuellen Wissenstand beantwortet werden, es bedarf dazu einige Untersuchungen.

Eine solche Untersuchung ist uns bereits bekannt, das ist die Expertise des Bundesinstitutes für Risikobewertung.

Die Kontrollen müssen dann logischerweise den Ergebnissen solcher Untersuchungen angepasst werden.

Auf jeden Fall bedeutet die oben zitierte Regel kein generelles Frischklebeverbot. Man muss nur genau den Text lesen und nicht phantasieren. Abgestimmt wurde über diesen Text, davon muss man ausgehen.

Sven T. 30.03.2010 15:50

AW: Lösungsmittel verboten?
 
Zitat:

Zitat von Mighty (Beitrag 1776005)
Laut den Regeln nicht so ganz.

Die Regel, die als Frischklebeverbot interpretiert wird, lautet:



Es steht dort nicht einfach "keine flüchtigen Lösungsmittel", sondern "keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel". Das macht einen großen Unterschied.

[...]

Du ignorierst dabei aber noch eine weitere Regel:

"4.7 Das Belagmaterial muss ohne irgendeine physikalische,
chemische oder sonstige Behandlung
verwendet werden."

Da Frischkleber eine Veränderung bewirkt, wie du auch sicher weißt, ist dieser genauso wenig zulässig wie Tuner.

Mighty 30.03.2010 16:22

AW: Lösungsmittel verboten?
 
Zitat:

Zitat von Sven T. (Beitrag 1776596)
Du ignorierst dabei aber noch eine weitere Regel:

"4.7 Das Belagmaterial muss ohne irgendeine physikalische,
chemische oder sonstige Behandlung
verwendet werden."

Da Frischkleber eine Veränderung bewirkt, wie du auch sicher weißt, ist dieser genauso wenig zulässig wie Tuner.

Über die Regel 4.7 kann man, selbstverständlich, diskutieren, aber alles der Reihe nach.

Mir geht es zuerst darum, zu zeigen, dass die Regel 2.4.1, wo es um schädliche Lösungsmittel geht, kein generelles Frischklebe-/Lösungsmittelverbot bedeutet.

Sven T. 30.03.2010 16:34

AW: Lösungsmittel verboten?
 
Zitat:

Zitat von Mighty (Beitrag 1776628)
Über die Regel 4.7 kann man, selbstverständlich, diskutieren, aber alles der Reihe nach.

Mir geht es zuerst darum, zu zeigen, dass die Regel 2.4.1, wo es um schädliche Lösungsmittel geht, kein generelles Frischklebe-/Lösungsmittelverbot bedeutet.

Was meiner Meinung nach genauso verkehrt wäre wie darüber zu diskutieren, ob ein Aufschlag korrekt ist, wenn er nur entsprechend hoch geworfen wurde, ohne die anderen Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B., dass der Ball "gerade" nach oben geworfen werden muss.

Für sich und auf einen Punkt betrachtet sind beide Aussagen sicherlich nicht verkehrt, aber zusammen gezogen eben doch.

Ein nach hinten geworfener Aufschlag ist genauso unzulässig, auch wenn die Wurfhöhe ausreichend war.

Ein mit Lösungsmitteln aufgetragener Belag ist genauso unzulässig, wenn dadurch die Spieleigenschaften verändert werden, egal ob das Lösungsmittel in der Dosierung oder als solches Schädlich ist, oder eben nicht.

Die Diskussion gab es auch schon, als es um das Behandeln mit diversen Ölen ging, z.B. Eukalyptus, welcher eben in geringen Dosen auch nicht schädlich ist, aber die Spieleigenschaften deutlich verändert.

Flachschupfer 30.03.2010 16:41

AW: Lösungsmittel verboten?
 
Was schrub ich in meinem 2. Satz? Und jetzt zum mitlesen, auch für Blinde:

Alle für das FK interessanten VOCs sind schädlich.

(Daraus folgt, das FK alter Facon nicht mehr geht)

FK "mit ohne" schädlichen VOC (schon genanntes Beispiel: Wasser!!) geht - eben weil "mit ohne" schädliche VOC (das ist die Regel 1:1 gelesen UND verstanden UND angewendet!!!) - aber Effekt = 0. Und im Übrigen - diese Feststellung ist hier im Forum NICHT NEU - und nein, ich werde dir die diversen Fundstellen NICHT heraussuchen.

Richtigerweise hat Sven auch schon auf die vorgeschriebene Verwendung des Belags ohne taktisch-biologisch-chemisch-physikalische Veränderung hingewiesen. Damit wäre dann auch das FK mit unschädlichen VOC - also mit Substanzen, deren Zweck über das bloße Festmachen hinaus geht - nicht erlaubt.

Geht das vielleicht in deinen dummfugklugscheißerischen Schädel?


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