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stef.schnait 30.04.2010 00:47

Spielkleidung beim Einspielen (TTVWH)
 
Die Turniersaison geht wieder los und Oberschiedsrichter überwachen den Ablauf.

Eine der Lieblingsbeschäftigungen von Schiedsrichtern ist es, darauf zu bestehen, dass man korrekte Spielkleidung trägt. Grundsätzlich habe ich dagegen auch nichts einzuwenden, wenn sie auf Einhaltung bestehender Regeln drängen.
Aber muss man sich wirklich in kurzer Hose einspielen? Ich trage beim Einspielen gerne einen Trainingsanzug und wenn man einem Schiedsrichter wiederspricht und darauf hinweist, dass der DTTB Trainingskleidung beim Einspielen ausdrücklich erlaubt, dann bekommt man z.B. zu hören, dass der TTVWH dies anders geregelt hätte.

Darf der TTVWH das überhaupt und wenn ja, hat er es wirklich getan?


Hier die Regelauslegung, Quelle mal wieder die bayerischen Schiedsrichter

Zitat:

Der Schiedsrichter-Ausschuss des Deutschen Tischtennis-Bundes hat [...] folgende Regelauslegungen bekannt gegeben. Diese sind für den gesamten Spielbetrieb in Deutschland verbindlich, also auch für die Schiedsrichter des BTTV.

[...]

Tragen von Trainingskleidung beim Einspielen ist zulässig. Der DTTB-SRA hat für den deutschen Spielbetrieb entschieden, dass der SR nicht darauf bestehen kann, dass die Spieler ihre Trainingskleidung bereits zum Einspielen ablegen. Grundlage dieser Entscheidung ist die Auslegung, wonach das Spiel mit dem ersten Aufschlag beginnt und nicht mit Beginn des Einspielens. Die Spieler sollen zwar aus praktischen Gründen (Prüfen von Spielkleidung und Rückennummer; Verhindern verbotenen Coachings beim Ablegen der Trainigskleidung) dazu motiviert werden, in Spielkleidung zum Einspielen zu kommen - wenn sie dies ablehnen (insbesondere nach der Prüfung der Spielkleidung den Trainingsanzug wieder anziehen möchten), so ist ihnen dies jedoch zu gestatten.
http://sr.bttv.de/regeln-und-wo/dttb-auslegungen/

Pfälzer 30.04.2010 14:59

AW: Spielkleidung beim Einspielen (TTVWH)
 
Dem von Dir zitierten Passus ist eigentlich nichts hinzuzufügen, insbesondere der Aussage "sind für den gesamten Spielbetrieb in Deutschland verbindlich".

Du hast Dir Deine Frage quasi selbst beantwortet :)

Torsten von Bayern 30.04.2010 20:38

AW: Spielkleidung beim Einspielen (TTVWH)
 
Ich kann nur zustimmen und (als Autor der zitierten Website) sagen, dass es uns jedenfalls in Bayern nicht einfallen würde, eine eindeutige DTTB-Regelauslegung durch "Landesrecht" in Frage zu stellen.

Denn das verbietet sich eigentlich durch eine analoge Festlegung zu Fragen der Wettspielordnung. Dort heißt es in WO A1: "Steht eine Regelung eines Verbandes zu den Bestimmungen der WO im Widerspruch, so wird sie durch die Bestimmungen der WO aufgehoben. "

Warum sollte dies für Regelauslegungen anders sein als für WO-Bestimmungen ?

stef.schnait 01.05.2010 11:34

AW: Spielkleidung beim Einspielen (TTVWH)
 
@Pfälzer

stimmt eigentlich. Das mit dem "verbindlich" gehört eben nicht direkt zu der Regelauslegung, sondern ist ein Kommentar der Bayern. Was nicht heißt, dass ich es nicht glauben würde.

Gibt es diese Regelauslegungen des Schiedsrichterausschusses eigentlich auch noch an anderer Stelle zu lesen? Die bayerische Seite ist echt interessant, aber ich vermute, dass es noch mehr Regelauslegungen gibt, oder? Ausserdem, wenn ich das ausdrucke und mit zu einem Turnier nehme, dann heißt es garantiert "jaja, die Bayern, wir sind aber im TTVWH".


Wer in Württemberg Turniere spielt kann die Problematik sicher bestätigen... Und selbst wenn diese Regelauslegung eine mögliche andere Regelung aufhebt: Kennt irgendjemand die angebliche Regelung des TTVWH?

Pinguin 01.05.2010 11:48

AW: Spielkleidung beim Einspielen (TTVWH)
 
In der Schiedsrichter-Ausbildung wird (sofern mich mein Gedächtnis bei diesen feinen Unterschieden nicht trügt) bei uns im TTVWH gelehrt, dass die Spieler bereits spielbereit in Spielkleidung an den Tisch kommen sollen (nicht müssen) und wir sie daher bitten (bzw. auffordern, was letztlich in der Wortwahl keinen Unterschied macht sofern man einen vernünftigen Tonfall wählt) den Trainingsanzug abzulegen bevor sie mit dem Einspielen beginnen, gerne auch mit der ergänzenden Erklärung, dass so Verzögerungen zwischen Einspielen und Spielbeginn vermieden werden. Genau das sieht ja auch die oben zitierte Regelauslegung vor.

Zitat:

Die Spieler sollen zwar aus praktischen Gründen [...] dazu motiviert werden, in Spielkleidung zum Einspielen zu kommen - wenn sie dies ablehnen (insbesondere nach der Prüfung der Spielkleidung den Trainingsanzug wieder anziehen möchten), so ist ihnen dies jedoch zu gestatten.
Wenn sich jetzt ein Spieler weigern sollte und sich dabei ggf. auch direkt auf die Regelauslegung des DTTB bezieht, würde ich ihn sicher im Trainingsanzug einspielen lassen, dabei aber umso genauer darauf achten, dass er das Ablegen der Trainingskleidung nicht zum Coaching verwendet oder übermäßig Zeit dafür verloren geht.

Natürlich gelten im TTVWH keine anderen Regeln als im Rest des DTTB (abgesehen von den Stellen an denen es zulässig ist :)). Den Unterschied sehe ich hierbei darin, dass wir diesem "den Trainingsanzug ablegen sollen" mehr Bedeutung beimessen und die Spieler explizit und bei jedem Spiel bitten den Trainingsanzug vor dem Einspielen abzulegen. Meistens muss man die Spieler sowieso nur einmal ermutigen und sie machen das ab dann automatisch. Ich vermute in anderen Landesverbänden wird dieser Bitte/Ermutigung weniger Bedeutung beigemessen in dem Wissen, dass es eine "soll" und keine "muss"-Bestimmung ist.

stef.schnait 01.05.2010 13:33

AW: Spielkleidung beim Einspielen (TTVWH)
 
Mir erzählte kürzlich ein Schiedsrichter, dass er es mir nicht erlauben kann, da er es auch anderen Spielern verbietet (nicht "bittet" sondern "verbietet"!). Er ist dann weggegangen mit dem Hinweis, dass er meine Weigerung vermerken würde.

Jetzt bin ich mir noch sicherer, dass ich Recht hatte und auch im TTVWH keine Sonderregelungen gibt.

Das erscheint natürlich als würde es mir darum gehen, die Schiedsrichter zu ärgern. Das ist es aber nicht, bisher habe ich dann auch sofort den Trainingsanzug ausgezogen. Ich habe einen Grund, warum ich mich gerne im Trainingsanzug einspiele (dr Grond isch ja abr net s Thema dohanna, gell) und mich nervt eben diese nicht ganz korrekte Auslegung der meisten Schiedsrichter.

Können bei sowas (also wenn man z.B. das ganze Spiel nicht in vorgeschriebener Spielkleidung bestreiten würde) eigentlich Strafen für den Verein ausgesprochen werden? Im letzten Fall war es kein Einzelturnier sondern im Bezirkspokal.

Pinguin 01.05.2010 14:11

AW: Spielkleidung beim Einspielen (TTVWH)
 
Zitat:

Zitat von stef.schnait (Beitrag 1806725)
Jetzt bin ich mir noch sicherer, dass ich Recht hatte und auch im TTVWH keine Sonderregelungen gibt.

Wie gesagt, zumindest nach meinem derzeitigen Kenntnisstand gibt es in dieser Sache keine Sonder"regelung" im TTVWH sondern nur eine andere Verfahrensweise. Wobei ich sicher nicht für mich in Anspruch nehme, absolut gültige Aussagen zu machen. Es ist meine Meinung zu dem Thema, mehr nicht ;).

Zitat:

... und mich nervt eben diese nicht ganz korrekte Auslegung der meisten Schiedsrichter.
Das ist das Problem mit Auslegungen: sie können sich im Laufe der Zeit ändern oder aktualisiert werden. Die DTTB-Auslegung ist auch noch nicht Jahrzehnte alt, davor gab es dazu m.W. keine Aussage "von oben". Jetzt fällt z.B. im Rahmen eines Lehrganges der Satz "die Spieler kommen fertig in Spielkleidung an den Tisch" - womit das übliche Prozedere gemeint ist und nicht die endgültige Regelauslegung - und es fragt zufällig keiner nach ob das dann "sollen" oder "müssen" heißt. Dann bleibt das im Gedächtnis. Jetzt hat jemand nicht den wort-wörtlichen Wortlaut der Auslegung parat und wägt verschiedene Aspekte ab (Spielverzögerung, Coaching, Präsentation des Sportes, die ersten zwei Probleme werden auch in der DTTB-Auslegung explizit erwähnt) und kommt zu einem anderen Schluss - das ist denke ich obschon ungünstig doch zumindest nachvollziehbar, und in meinen Augen noch kein Grund davon gleich "genervt" zu sein. Sprich, es ist keine absolute und offensichtlich triviale Fehlentscheidung, sondern es stecken schon einige Aspekte dahinter, die man verschieden gewichten kann. Daher störe ich mich in Deiner Aussage an diesem Wort "nervt". Es gibt viele andere Sachen von denen ich früher "genervt" wäre.

Zitat:

Können bei sowas (also wenn man z.B. das ganze Spiel nicht in vorgeschriebener Spielkleidung bestreiten würde) eigentlich Strafen für den Verein ausgesprochen werden? Im letzten Fall war es kein Einzelturnier sondern im Bezirkspokal.
Wer sich weigert in korrekter Spielkleidung anzutreten (hier direkt auf das Spiel bezogen), spielt nicht. Sprich, wer keine Genehmigung des OSR hat in einer langen Hose zu spielen und sich weigert in einer kurzen zu spielen, kann (und wird im Normalfall) disqualifiziert werden - egal ob im Einzelwettbewerb oder im Mannschaftskampf. Geldstrafen gibt es nur für uneinheitliche (aber trotzem in sich jeweils korrekte) Spielkleidung bei Mannschaftskämpfen. Wie das abläuft wenn kein OSR vor Ort ist sei dann aber mal wieder dahingestellt ;).

stef.schnait 01.05.2010 14:39

AW: Spielkleidung beim Einspielen (TTVWH)
 
ich will damit ja keinem Schiedsrichter einen Vorwurf machen, sie haben ja auch nicht mehrere Semester studiert um jede Auslegung zu wissen.
Ich habe auch durchaus Respekt vor den Leuten, die sich wegen so einem blöden Turnier den ganzen Tag in eine Sporthalle stellen und dann eben versuchen, die Regeln so gut möglich durchzusetzen. Ich habe, ganz ehrlich, auch keine große Lust auf Ärger mit Schiedsrichtern.

Ob ich nun "nervt" geschrieben habe oder nicht, letztlich gibt es wichtigere Dinge. Aber ich werde der Bitte nun nicht mehr immer nachkommen.

Es ist ja auch nicht so, dass es wirklich alle Schiedsrichter so handhaben, dass sie dann ungemütlich werden. Erst vor ein paar Monaten hat mir ein Oberschiedsrichter nach einem kurzen Gespräch sogar genemigt, das Spiel in langer Hose zu beginnen. :)

tt-trommler 01.05.2010 18:01

AW: Spielkleidung beim Einspielen (TTVWH)
 
Also ich sehe das so :
das Spiel beginnt mit dem ersten Aufschlag (Regel A 8.1.) und zusätzlich sagt Regel B 4.3 dass das Einspielen vor Spielbeginn erfolgt.
Da ansonsten ja von Spielkleidung die Rede ist gibt es keine regelrechtliche Handhabe beim Einspielen bereits die Spielkleidung zu verlangen.

Bomber10 01.05.2010 20:27

AW: Spielkleidung beim Einspielen (TTVWH)
 
ich hatte auch schon oft Gegner mit langen Hosen.Total unsportlich


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