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-   -   wahl von aufschlag (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=93825)

D!ngs 03.05.2010 20:06

wahl von aufschlag
 
eigetnlich bin ich mit der regel vertraut, aber da war ich mir nach reichlicher überlegung doch nicht mehr ganz sicher.

wenn ich die wahl am anfang des spiels gewinne, ( ball unter den tisch halten bzw in höheren klassen per münzwurf durch schiri),
dann habe ich ja die wahl zwischen:

-aufschlag
-rückschlag
-seitenwechsel

und der verlierer der wahl, darf dann aus dem übriggebliebenen wählen.


aber was ist denn, wenn ich z.b. aufschlag nehme.
dann darf doch der "verlierer" der wahl die seite wechseln und bekommt ja trotzdem den rückschlag, da ich ja aufschlag habe.
bin ich einfach nur zu penibel, oder muss ich das einfach nur so hinnehmen.

ist zwar nicht ganz wichtig, interessiert mich aber trotzdem.


denn eigetnlich bekommt ja einer von beiden immer 2 von den dingen^^

Matthias1234 03.05.2010 20:13

AW: wahl von aufschlag
 
cool wusste gar nicht , dass man auch seite tauchen darf

markx 03.05.2010 20:32

AW: wahl von aufschlag
 
Zitat:

Zitat von D!ngs (Beitrag 1808752)
denn eigetnlich bekommt ja einer von beiden immer 2 von den dingen^^

Es sind ja auch nur 2 - das Aufschlags- und das Seitenwahlrecht! :)
Wenn du Aufschlag nimmst, hat der Gegner Rückschlag, da gibt's einfach nix mehr zu wählen.

Hdd 03.05.2010 20:38

AW: wahl von aufschlag
 
Zitat:

Zitat von D!ngs (Beitrag 1808752)
denn eigetnlich bekommt ja einer von beiden immer 2 von den dingen^^

Es gibt zwei Alternativen, zwischen denen sich der Gewinner der Wahl entscheiden muss: Aufschlag/Rückschlag oder Seitenwahl.
Gruss Hdd

Zuni 03.05.2010 20:46

AW: wahl von aufschlag
 
Du hast die Wahl zwischen den beiden Seiten (die auf der du eh schon stehst und der anderen) ODER ob du Auf- bzw. Rückschlag haben möchtest.
Insofern 2 Fragen mit je 2 Optionen von denen sich der Gewinner als erstes etwas aussuchen kann (wobei der Gegner dann die zweite Option erhält) und sich dann bei der zweiten Fragestellung als erstes etwas aussuchen kann.

Wenn du dich dann beschwerst, dass der Gegner zurück schlagen darf ist das ebenso logisch als ob sich der Gegner beschwert, dass du auf der anderen Seite des Tisches spielen darfst... :rolleyes:

D!ngs 03.05.2010 20:48

AW: wahl von aufschlag
 
also hab ich ja laut zuni recht.

denn wenn ich aufschlag wähle.

darf der gegner ja immernoch die seite wählen und bekommt gezwungenermaßen das rückschlagrecht.

richtig?!:ratlos:

Hdd 03.05.2010 20:57

AW: wahl von aufschlag
 
Zitat:

Zitat von D!ngs (Beitrag 1808803)
also hab ich ja laut zuni recht.
denn wenn ich aufschlag wähle.
darf der gegner ja immernoch die seite wählen und bekommt gezwungenermaßen das rückschlagrecht.
richtig?!:ratlos:

Und Du bekommst gezwungenermaßen die Seite, die der Gegner nicht wollte!
Also hat jeder etwas, was er will und etwas, was er eventuell nicht will.
Gruss Hdd

D!ngs 03.05.2010 21:04

AW: wahl von aufschlag
 
Zitat:

Zitat von Hdd (Beitrag 1808813)
Und Du bekommst gezwungenermaßen die Seite, die der Gegner nicht wollte!
Also hat jeder etwas, was er will und etwas, was er eventuell nicht will.
Gruss Hdd

das ist klar.

ok vielen dank.

mir gings nämlich darum, ob der gegner wirklcih noch das seitenwahlrecht hat, wenn ich gewinne und aufschlag oder /rückschlag wähle.

vielen dank.

Fastest115 03.05.2010 21:44

AW: wahl von aufschlag
 
Zitat:

Zitat von D!ngs (Beitrag 1808803)
also hab ich ja laut zuni recht.

denn wenn ich aufschlag wähle.

darf der gegner ja immernoch die seite wählen und bekommt gezwungenermaßen das rückschlagrecht.

richtig?!:ratlos:

Nein er bekommt die Rückschlagpflicht

Andersrum könnt man ja in deinem Bespiel dann auch sagen.

Du bekommst Aufschlagrecht
Er wählt SEite A Recht und bekommt Rückschlag recht (pflicht)
Und du bekommst dafür dann Seite B recht(Pflicht.

Sprich wie er das "recht" auf Rückschlag bekommt bekommst du das recht die übriggebliebene Seite zu nehmen ;)

D!ngs 03.05.2010 21:50

AW: wahl von aufschlag
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 1808867)
Nein er bekommt die Rückschlagpflicht

Andersrum könnt man ja in deinem Bespiel dann auch sagen.

Du bekommst Aufschlagrecht
Er wählt SEite A Recht und bekommt Rückschlag recht (pflicht)
Und du bekommst dafür dann Seite B recht(Pflicht.

Sprich wie er das "recht" auf Rückschlag bekommt bekommst du das recht die übriggebliebene Seite zu nehmen ;)


so könnte man es auch ausdrücken.
wobei er das "recht" die übriggeliebte seite zu nehmen, auch wahrnehmen muss ;):D


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