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AW: Bundeswehr
So an alle Interessierten:
Geld und Sachbezüge der Zivildienstleistenden ( Kalendertäglich )
1. Sold
Soldgruppe 1 in den ersten 3 Monaten: 7,41 EUR
Soldgruppe 2 ab dem 4. Monat 8,18 EUR
Soldgruppe 3 ab dem 7. Monat 8,95 EUR
2. Verpflegungsgeld (kalendertäglich)
Erhält der ZDL keine oder nur teilweise Dienstverpflegung so zahlt ihm die Beschäftigungsstelle
täglich: 7,20 EUR
bzw. für das fehlende Frühstück 2,20 EUR
für das fehlende Mittagessen 2,70 EUR
für das fehldende Abendessen 2,30 EUR
3. Kleidergeld (kalendertäglich)
Entschädigung für das Tragen privater Kleidung im Dienst
Arbeitskleidung: 0,69 EUR
Entschädigung für die Reinigung der Arbeitskleidung: 0,49 EUR
4. Mobilitätszuschlag
Zivildienstleistende , deren Dienststelle mehr als 30 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt ist, erhalten mit dem Sold einen Mobilitätszuschlag, wenn sie verpflichtet sind, in einer Gemeinschaftunterkunft zu wohnen. Er beträgt bei einer einfachen Entfernung: 0,51 EUR je Entfernungskilometer und Monat, insgesamt jedoch höchstens 204 EUR je MOnat. Sind die Anspruchsvoraussetzungen nicht für einen vollen Monat erfüllt, ist der Mobilitätszuschlag anteilig zu gewähren. Bei der Bemessung des anteiligen Mobilitätszuschlages sind 30 Tage je Monat zu Grunde zu legen.
MfG
Schindler
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