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AW: Entzug der Spielerlaubnis
Moin Bauer,
Du verlörest automatisch die Spielberechtigung wenn man Dich aus dem VEREIN ausschlösse.
Die Mitgliedschaft im selben ist Voraussetzung für das Erteilen (und Bestehen) einer Spielberechtigung.
Wenn die Satzung des Vereines hergibt, dass die Mitgliedschaft im Falle vereinsschädigenden Verhaltens fristlos gekündigt werden kann, ist auch Deine Spielberechtigung mit gleichem Datum futsch.
Ergo: Satzung lesen, dann bist Du schlauer.
Gruß Tom, der hofft, dass es soweit denn aber doch nicht kommen muss.
P.S.: Ansonsten ist der Wechseltermin ja mittlerweile auf den 30.11. verschoben. Du kannst Dir also zur Rückrunde noch was anderes suchen.
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