Zitat:
Zitat von noppennorbert
Moin Bauer,
Du verlörest automatisch die Spielberechtigung wenn man Dich aus dem VEREIN ausschlösse.
Die Mitgliedschaft im selben ist Voraussetzung für das Erteilen (und Bestehen) einer Spielberechtigung.
Wenn die Satzung des Vereines hergibt, dass die Mitgliedschaft im Falle vereinsschädigenden Verhaltens fristlos gekündigt werden kann, ist auch Deine Spielberechtigung mit gleichem Datum futsch.
Ergo: Satzung lesen, dann bist Du schlauer.
Gruß Tom, der hofft, dass es soweit denn aber doch nicht kommen muss.
P.S.: Ansonsten ist der Wechseltermin ja mittlerweile auf den 30.11. verschoben. Du kannst Dir also zur Rückrunde noch was anderes suchen.
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Hey Tom
es geht hierbei nicht um einen Vereinssauschluss der selbstverständlich in der Satzung des Vereins festgehalten ist welche selbstverständlich mir geläufig ist. Fristlos kann man gem. unserer Satzung übrigens nicht ausgeschlossen werden. Es sind gewisse Vorraussetzungen zu erfüllen wie rechtl.Gehör verschaffen, schriftl. Begründung usw. Doch darum geht es auch nicht.
es geht nur um den Entzug der Spielerlaubnis. Sprich die weitere Teilnahme am Training oder Veranstalltungen des Vereins werden oder können nicht untersagt werden. Desweiteren ist die Aussage Vereinsschädigend sehr "schwammig". Es muß konkrekt belegt werden was genau V-schäd. sein soll(gibt da mehrere Urteile drüber in Bezug auf Vereinsausschluss)
Und noch eine Frage: Ist dies nicht eine Art Zensur bzw wird das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht eingeschränkt?