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AW: Entzug der Spielerlaubnis
Naja, beim Vergleich mit Lehmann muss man aber auch etwas differenzieren. Es geht ja nicht um einen Angestellten des Vereins, wo der Arbeitgeber über den Einsatz bestimmen kann, sondern um ein zahlendes Mitglied, welches als Gegenleistung für die Vereinsbeiträge die Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen darf. Ob zu diesen Leistungen auch die Option gehört, an Mannschaftskämpfen, Meisterschaften etc teilzunehmen, weiß ich zwar nicht, kann mir aber nicht so recht vorstellen, dass das alles so ohne weiteres einseitig verweigert werden darf.
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