Wie bereits erwähnt, kann jedes Mitglied satzungsgemäß vom Verein ausgeschlossen werden.
Hier als Beispiel der Auszug aus unserer Satzung:
Zitat:
Ein Mitglied kann vom Verein ausgeschlossen werden
a) wenn es den Vereinszweck, den Verein oder/und dessen Ansehen schädigt oder Unfrieden im Verein stiftet,
b) wegen grob unsportlichen Verhaltens im Sinne der Sport- und Wettkampfordnung.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch Beschluss mit 3/4 Mehrheit seiner MitgliederInnen nach vorheriger schriftlicher Anhörung des Betroffenen.
Der Beschluss ist schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
Gegen den Beschluss steht dem Betroffenen innerhalb von 14 Tagen der Einspruch gegenüber dem Vorstand zu, über den die nächste Mitgliederversammlung entgültig entscheidet.
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