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Alt 22.11.2007, 23:35
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richie richie ist offline
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AW: Freistellungsauftrag

Zitat:
Zitat von spinPX Beitrag anzeigen
Salut!

Ich möchte demnächst mein Geld anlegen. Entschieden habe ich mich für 2 Festgeldanlagen bei verschiedenen Banken. Das heißt, ich muss zwei Festellungsaufträge erstellen. Nun habe ich mir ein Vordruck ausgedruckt und weitesgehend ausgefüllt. Habe dazu aber noch Fragen:

Eine Anlage soll ca. Ende November beginnen. Welchen Freibetrag muss ich eintragen? 150€? (ComDirect: 5000€ zu 6% für ein halbes Jahr)

Ich muss noch noch das Datum für den Beginn und das Ende des Auftrages eintragen. Ein konkretes Datum kann ich da noch nicht eintragen. Soll ich da sicherheitshalber als Beginn, ein Datum vor Einzahlung wählen, und als Ende, ein Datum nach Auszahlung wählen?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.

Gruß
Paul
Das Angebot bezieht sich auf eine gleichzeitige Depoteröffnung mit mindestens 3000 EUR Order für die schon mal EUR 27,80 Gebühren fällig werden. Kannst du dir gleich mal selbst ausrechnen wie hoch dann der Effektivzins ist (4,89 %) bin mal nicht so. Davon ausgehend, dass die gekauften Wertpapiere ihren Kurs halten, also gar nicht mal so schlecht.
Bei Kursverlust kannst du komplette Anlage in die Tonne hauen.
Gleichzeitig würde ich mir Gedanken um eine Online-Order machen wo ich nicht persönlich nach dem WpHg und den neuen MIFID (Finanzmarktrichtlinien) beraten werde.Es sei denn es sind schon genaue Kenntnise vorhanden.
In punkto Freistellungsauftrag ist zu klären ob der Zinsfluss für die angelegten 5000 EUR teilweise am 31.12.2007 oder erst nach Ablauf der Anlage ist. Sollten die Zinsen am Ende der Laufzeit gezahlt werden,
brauchst du den Freistellungsauftrag erst 2008 zu stellen und zwar in Höhe von den richtig errechneten 150 EUR befristet bis zum 31.12.08 ( Steuerjahr ) Dein Restvolumen der Freistellungsaufträge kannst du auf ggfs. andere Kreditinstitute übertragen. Alle Zinseinkünfte mit einbeziehen ( Bausparvertrag etc.) Eventuell zuviel gezahlte Zinsabschlagsteuer kannst du dir über die Einkommenssteuererklärung zurückholen, falls du einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als 30% hast. Eventuell kann auch eine Aufteilung des Guthabens auf Bruder,Schwester oder Eltern etc. sinnvoll sein, sofern dort noch nicht in Anspruch genommenes Freistellungsvolumen vorhanden ist. Zusätzlich könnte ein Gespräch mit einem Steuerberater nicht schaden ( Abklärung ob ein Antrag auf eine NV-Bescheinigung möglich ist).
An deiner Stelle würde ich erst meine Hausbank kontaktieren und ein Gespräch mit dem dortigen Berater führen. Meist sind die sehr entgegenkomend sollte jemand Wechselabsichten hegen.
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