Zitat:
Original geschrieben von Red
Und, wenn die Erlaubnis doch verlängert wird, gilt dann wieder das 4:6? Oder wie läuft das dann?
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Dann bleibt es beim 0:6.
Wenn du den Führerschein für 4 Wochen nicht hast und während dieser Zeit wegen Fahrens ohne Führerschein verknackt wirst, kannst du dich auch nicht nach Rückerhalt des Führerscheins auf eben diesen berufen.