Zitat:
Original geschrieben von Fozzi
Vielleicht gibt es Lizenzbedingungen, die das Nachreichen der Aufenthaltserlaubnis fordern?!
Lizenzbedingungsgeschädigter Gruß
Fozzi
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Wenn Nachreichen möglich wäre, dann kann man wohl kaum vor Ablauf der Erlaubnis schon bestrafen. Dann wäre die Konsequenz, daß die Spielerlizenz mit dem Ablauf endet und der Verein dafür zu sorgen hat, daß bis dahin ein lizenzierter Spieler zur Verfügung steht. Aber dem Spieler die Lizenz nicht zu geben, obwohl er noch eine gültige Erlaubnis hat und dem Verein eine Nachfrist zu gewähren, obwohl keineswegs klar ist, ob er vier lizenzierte Spieler haben wird, ist einfach unsinnig.