Zitat:
Zitat von Carstens_Brüderchen
Da liegst Du falsch, Stefan. Die IP ist im Grundsatz ohne Probleme auslesbar, es sei denn, es werden entsprechende Programme durch den Nutzer verwendet, die die IP verwässern oder dynamisch wechseln.
Was durch den Provider nur bei "begründetem Verdacht" (z.B. einer Straftat) herausgegeben werden muss, sind die tatsächlichen Personendaten, die mit der betreffenden IP verknüpft sind.
Gruß
Olaf
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Stimmt, doof ausgedrückt...
Allerdings liegt der Fall hier doch so, daß IP-Adressen mit realen Personendaten verknüpft werden, oder?
Ne ID-Adresse 'an sich' ist doch nur 'ne Zahl, mithin wertlos.
Da hier aber eine real existierende und bekannte Person der 'Verwendung' mehrerer accounts mittels eben dieser IP-Adressen 'überführt' wurde, stellt sich doch schon die Frage, inwieweit das 'koscher' ist.