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Zitat von Vektor
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass man mit einem Kreistagsbeschluss eine Abweichung von der WO rechtmäßig beschließen kann.
In solchen Fällen müsste in der WO ein Satz wie "Abweichende Regelungen können die Bezirke und Kreise des WTTV für ihren Bereich beschließen" stehen (so wie es zum Beispiel bzgl. der zulässigen Heimspieltage oder Spielsysteme der Fall ist).
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Deswegen schrieb ich ja das solche Beschlüsse evtl unrechtmäßig sind. Nur hab ich schon einige solcher "Eigenmächtigkeiten" erlebt, die dann Jahrelang gut gingen bis jemand Protest eingelegt und recht bekommen hat.
Ich hab aber nicht die ganze WO durchgeforstet um zu gucken in welchen Bereichen nun Abweichungen erlaubt sind. Allerdings steht in A1.2 das man andere Regeln erlassen darf wenn man sie vom WTTV genehmigen läßt. Frage ist dann ob das so geschehen ist. wenn ja ist es gültig wie die WO selbst