Hi,
Zitat:
Zitat von Mouselook
Bis auf die Tatsache, dass auf drei Gewinnsätze gespielt wird, können die Landesverbände also alle WO-Bestimmungen bzgl. Mannschaftswettbewerb ändern - in den Grenzen der Regeln A und B.
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In der Tat. Danke für die Richtigstellung.
Zitat:
Zitat von bibu09
Dann bräuchte man auch keine Strafen für unvollständiges Antreten, denn irgendeine Karteileiche hat doch jeder Verein, oder?
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Zitat:
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Wenn er nicht mitgewirkt hat, gilt er als ausgefallen[...]
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Die beiden Sätze beißen sich irgendwie, denn aus dem zweiten folgt ja, dass eine Strafe für unvollständiges Antreten auch dann folgt, wenn der Spieler zwar aufgestellt, aber ausgefallen ist.
Gruß.