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Alt 30.11.2007, 15:43
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kroppeno kroppeno ist offline
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AW: Freistellungsauftrag

Da kann ich Dich insofern etwas beruhigen, als dass der Lottogewinn an sich steuerfrei sein dürfte.

"Nur" die Zinsen unterliegen der Einkommensteuer, ab 2009 dann der sogenannten Abgeltungssteuer, was für Dich dann einen satten Steuervorteil ausmachen dürfte: Nicht mehr 45% Reichensteuer, sondern eben 25 % (+Soli u. KirchenSt.) Abgeltungssteuer. Blieben also 500.000 Kapital + (500.000-150.000) Zinsen = 850.000 EUR / Jahr.
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