Die offizielle Auslegung zu 2.:
Dunkler Schwamm (z.B. schwarz, blau, braun, grün, violett, rot) sollte nicht unter rot durchscheinenden Belägen (Achtung: Die meisten roten Beläge sind durchscheinend!) verwendet werden. Auch wenn Beläge in dieser Liste ohne Hinweis auf Schwamm aufgeführt werden, ist die Internationale Regel 2.4.3 (TT-Regeln A 4.3) zu beachten. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers, einen Schlägerbelag zu benutzen, der tatsächlich leuchtend rot wirkt. Dunkler Schwamm unter einem durchleuchtenden Belag kann den ganzen Belag unzulässig machen.
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http://www.tischtennis.de/aktive/material/)