Zitat:
Zitat von spinPX
Das heißt, wenn Verein A nicht zahlt und Verein B den Spieler nicht freistellt, der Spieler nicht wechseln darf. Korrekt?
In welchen Fällen muss eine Ablöse gezahlt werden? Gibt es da ein bestimmtes Höchstalter?
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Das ist halb richtig.
Die Spielberechtigung wechselt von B nach A. Er ist für B nicht mehr spielberechtigt. Wenn B nicht verzichtet auf das Geld (schriftlich), dann muß A zahlen. Erst ab dem Tag wo A zahlt ist er für A spielberechtigt. Zahlt A nicht ist der Spieler für beide nicht spielberechtigt. Zahlung kann auch irgendwann erfolgen zb mitten in der RR dann wäre ab dem Tag der Spieler spielberechtigt für A.
Das ganze ist altersmäßig begrenzt. Wenn der Spieler zum Zeitpunkt des Wechsels der Spielberechtigung noch keine 22 ist (22. Lebensjahr vollendet) muß diese Kostenerstattung gezahlt werden. Höhe siehe Tabellen...
Siehe hier:
http://www.wttv.de/download/info%20u...ularien/wo.pdf
Abschnitt B 6.
Auch Sonderfälle wie Wechsel in aus nem anderen Verband usw siehe WO