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Alt 03.12.2007, 18:44
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§ 961 BGB

Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

Kommentar: Empfehlenswert ist, sich als Imker einen kleinen Jägerstand einzurichten, den Sie Tag und Nacht besetzen sollten, um den Freiheitsdrang der eigenen Bienenvölker im Auge zu behalten. Falls es um Ihre Kondition nicht so gut bestellt ist, könnten Sie vorsorglich einen afrikanischen Zulu anheuern, der es seit Kindheit an gewohnt ist, tagelang durchzulaufen. Haben Sie also Mitleid, wenn Sie einen röchelnden Imker im Straßengraben liegen sehen - der arme Mann hat gerade die Herrschaft über ein ganzes Volk verloren.

Eine Anmerkung am Rande: Der Ergänzungssantrag der Grünen Fraktion - den Bienchen entweder kleine Fußschellchen anzulegen (damit man den Standort akustisch ermitteln kann) oder für die Arbeiterinnen kleine Namensschildchen anzufertigen - wurde leider von der Opposition abgelehnt.

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V.G. Karsten
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