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Von einem Verbandsfräggel habe ich mal als Antwort auf eine ähnliche Frage erhalten:
bei der Anzahl von Spielern mal Anzahl der Spiele muss man davon ausgehen, das Spieler aufgrund von Krankheit ausfallen. Von daher läge es in der Verantwortung des Vereines Reservespieler stellen zu können.
Ob das aber eine rechtlich durchziehbare Argumentation darstellt, weiß ich nicht.
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