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Im WTTV gäbe es "im Prinzip" auch eine Ordnungsstrafe wegen Nichtantretens. In der Praxis aber würde es eine Ermessensentscheidung der Verantwortlichen geben, die vermutlich, wenn es keine Zweifel an den Erkrankungen gäbe, bei Schülerinnen, wo man nicht beliebig viel Ersatz im Verein hat, darauf hinausliefe, dass die O-Strafe gestrichen würde.
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