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Alt 27.08.2002, 09:24
Ino Ino ist offline
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Ino ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von Funktionär
Warum haben die denn nicht den Gang vor ein ordentliches Gericht gewählt?
Anscheinend wird unser Sport zunehmend in Gerichtssäälen ausgetragen statt in Sporthallen. Heutzutage wegen jedem Sch....

Ist eine ärgerliche Sache und ich finde die Entscheidung absolut nicht gut, eine Einigung sollte aber auch ohne Gericht möglich sein.

Zudem muss sich niemand den Satzungen und Ordnungen unterwerfen. Meldet er eine Mannschaft an, erkennt er die aber an. Erst wenn man dann wirklich nen Nachteil hat, soll man es nicht mehr akzeptieren und dagegen klagen?

Nochmals: unter den gegebenen Umständen halte ich die Entscheidung für sehr, sehr kleinlich, aber korrekt. Auch hätte der Verein nicht bis zur letzten Minute warten sollen. So konnte keine andere Mannschaft den Platz einnehmen.

Andere Frage: wenn man ohne Verschulden nicht an einem Spiel teilnehmen kann (z.B. Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel) muss das Spiel dann nicht sogar verschoben/nachgeholt werden? Ist zumindest im TTVR so. (da steht auch, daß auch die Erkrankung aller Spieler keine Rechtfertigung zur Spielverlegung ist).
Also klagt man erstmal auf Anerkennung von Nichtverschulden. Und nachher dann noch auf Neuansetzung des Spieles.


PS.: die Herren RA sind ja immer sehr spitzfindig. Dem einzelnen Spieler ist sicherlich kein Verschulden nachzuweisen. Für den Verein sieht das aber anders aus. Wenn der sich darauf verlässt, mit vier Mädels die Spiele bestreiten zu können und keine Ausfälle zu haben, könnte man das als "Fahrlässigkeit" ansehen, wenns dann doch schiefgeht?

Geändert von Ino (27.08.2002 um 09:29 Uhr)
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