Zitat:
Zitat von wolldaumalwassage
Oha, das halte ich für ganz dünnes Eis. Ich habe da andere Geschichten gehört.
Hast Du da auch ein Aktenzeichen oder so dazu, wo man das nachlesen kann?
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Natürlich ist die Durchsetzung eines Anspruches nicht einfach, es kann auch nur die letzte Möglichkeit sein. Wenn ich aber eine Abteilung oder einen Verein gründen wollte und keine Hallenzeiten bekommen könnte, würde ich, wenn alle anderen Bemühungen nicht erfolgreich waren, doch eher einen Verein gründen und versuchen, die Rechte des Vereins auch durchzusetzen. Auf die Schnelle habe ich folgende Urteile gefunden:
Anspruch auf Einräumung von Übungszeiten in städtischer Sporthalle - OVG NW, Beschluss vom 18.12.1992 - 15 B 4474/92 (in: NVwZ-RR 1993, 318-319 ; NWVBl 1993, 216-217; SPuRt 1995, 280-282)
oder
1. Die Gemeinde hat die Auswahl unter mehreren sich um die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung bewerbenden Vereinen aufgrund vernünftiger, sachlich einleuchtender Gründe unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes zu treffen.
2. Die Kriterien ›bekannt und bewährt‹ sind bei der Zulassung von Sportvereinen für die Nutzung eines Hallenbades keine solchen Gründe. BayVGH, Urteil vom 14. 5. 1997 — 4 B 96.1451 —