Zitat:
Zitat von Tackiness
"Wer aber nachweist, Deutsch sprechen, lesen und schreiben zu können, kann schon nach sieben Jahren eingebürgert werden."
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Sogar noch frueher. Aber das belegt doch meine Aussage, dass sie nicht nach dem regulaeren "Anspruchsverfahren" (s. Link oben) eingebuergert, sondern eine "Ermessungseinbuergerung" gemacht hat.