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AW: *** Regelung bei nicht antreten einer Mannschaft - Ganz wichtig***
Dazu sagt eure Ordnung für den Mannschaftsspielbetrieb:
"14.
Nichtantreten
14.1
Tritt eine Mannschaft, außer in begründeten Fällen, nicht an, so hat sie dem Gegner seine Kosten zu ersetzen. Das Spiel wird kampflos für den Gegner als gewonnen gewertet.
14.4
...Kann eine Mannschaft infolge höherer Gewalt nicht - oder nicht rechtzeitig – antreten, so hat sie zu versuchen, den Gegner rechtzeitig vor Spielbeginn zu ver-ständigen.
14.5
Als höhere Gewalt oder Fahrterschwernisse gelten:
•
Ausfall oder Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, Epidemien, Katastrophen,
•
Fahrterschwernisse bei der Benutzung von Privatfahrzeugen sind Unfälle, Pannen am Fahrzeug und unvorhergesehene Umstände.
Bei den genannten Fällen hat der betreffende Verein dem Staffelleiter glaubhafte Bescheinigun-gen vorzulegen. Nach Feststellung der Richtigkeit muss der Staffelleiter das Spiel neu ansetzen."
Die Neuansetzung ist m.E. richtig, aber sollte doch möglichst auf einen Termin gelegt werden, der mit beiden Teams abgestimmt ist.
Gruß aus Bremen
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...wenn sich deine Schulter bewegt, dann seh ich das!
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