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Alt 09.12.2007, 14:30
Hillegosser Hillegosser ist offline
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AW: *** Regelung bei nicht antreten einer Mannschaft - Ganz wichtig***

Alles was fastest ausführte, bezog sich wohl auf den WttV.


6.5.2 Fällt ein Spiel wegen Nichtantretens einer Mannschaft aus, so kann es neu ange-setzt werden, wenn das Nichtantreten durch höhere Gewalt verursacht wurde. In diesem Falle obliegt der nicht angetretenen Mannschaft eine unverzügliche Beweis-pflicht gegenüber der spielleitenden Stelle. Wird der Beweis nicht oder zu spät geführt, so wird die Mannschaft wie nicht angetreten behandelt.

Dumm nur, dass man beim WttV keine Definition für höhere Gewalt findet.
Dementsprechend läge es wohl ind der Verantwortlichkeit des Staffelleiters.
Allerdings denke ich, dass man durchaus davon ausgehen kann, dass ein Staffelleiter eine nachgewiesene Panne als höhere Gewalt auslegen würde, denn im Gegensatz zu Fastest glauben viele Menschen nicht immer gleich an einen Betrugsfall.

Was jedoch deinen Fall angeht (Trier liegt nicht im WttV Gebiet denke ich) würde ich mal davon ausgehen, dass "Stadtmusikant" die für dich zutreffende Satzung gewälzt hat und sehr ausführlich auf deine Frage geantwortet hat:

14.5
Als höhere Gewalt oder Fahrterschwernisse gelten:

Ausfall oder Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, Epidemien, Katastrophen,

Fahrterschwernisse bei der Benutzung von Privatfahrzeugen sind Unfälle, Pannen am Fahrzeug und unvorhergesehene Umstände.
Bei den genannten Fällen hat der betreffende Verein dem Staffelleiter glaubhafte Bescheinigun-gen vorzulegen. Nach Feststellung der Richtigkeit muss der Staffelleiter das Spiel neu ansetzen."


In jedem Fall würde ich aber davon ausgehen, dass der Staffelleiter weiss was er tut.
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