|
AW: Spielplanregelung und Regeleinhaltung ?
Das mit der "Narrenfreiheit" sei mal dahin gestellt. Große Vereine zeichnen sich meiner Meinung nach dadurch aus, dass sie auf ein vorbildliches Verhalten ihrer Spieler besonders schauen. Ein Spielabbruch aufgrund von Beleidigung ist sicher nicht zulässig, jedoch sollte das Vorkommnis als Protest notiert werden. Hier liegt wohl eher das Problem, nämlich einen Protestweg durchzuziehen. Kann mich noch gut erinnern, dass mal ein ehemaliger Mitspieler wegen eines Kraftausdrucks vor das Schiedsgericht musste und auch gezahlt hat. Also etwas weniger Stolz würde vielleicht auch mal was verändern.
|