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Alt 11.12.2007, 14:16
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AW: Ausländerregelung

Es gibt Länder, in denen es durchaus erlaubt ist, zu spielen, auch wenn der betreffende Spieler auch in einem andren Land antritt. Die Spielberechtigung im Ausland muss also durchaus nicht erlöschen.

In Niedersachen gilt laut WO folgendes:

"Die Spielberechtigung ist durch den zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch die Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im In- und/oder Ausland besitzt; im Ausland gilt dies zusätzlich auch für die Teilnahme an einem unter dem Dach des jeweiligen Nationalverbandes organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetrieb.Besteht die andere Spielberechtigung im Inland, ist auch sie durch den für ihre Erteilung zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen."

"Mit der Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt die Spielberechtigung des Spielers für die Zukunft
und seine Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins rückwirkend ab Saisonbeginn. Die
Spielberechtigung kann frühestens zum 1. Juli der auf den Widerruf folgenden Spielzeit unter Beachtung von
Abschnitt B der WO wieder erteilt werden."

"Etwaiger Missbrauch der Spielberechtigung eines Spielers gemäß WO B 1.1 bis B 1.4 geht zu Lasten seines
Vereins:
- Der/Den betroffenen Mannschaft/en werden bei schuldhaftem Verhalten die Punkte aus Meisterschaftsspielen
abgezogen, die mit dem betreffenden Spieler errungen worden sind.
- Daneben kann zusätzlich ein Disziplinarverfahren nach der Rechts- und Disziplinarordnung eingeleitet
werden.
- Unabhängig davon ist gegen den betreffenden Verein ein Ordnungsgeld gemäß der Gebührenordnung zu
verhängen."


Wie das in den anderen Landesverbänden geregelt ist, weiß ich nicht. Aber im TTVN wäre es demnach so, dass der Spieler, sofern er in einem anderen Land eine Spielberechtigung hat, seine in Deutschland auch rückwirkend verliert, und somit alle Spiele gegen seinen Club gewertet werden können (wobei dann eben die Frage der Schuldhaftigkeit geklärt werden müsste - spätesten bei Bekanntwerden der Einsätze im Ausland wäre ein weiterer Einsatz hier allerdings auf jeden Fall schuldhaft).

Gab auch auf höherer Ebene druchaus schon Beispiele für solche Fälle wie etwa 2004/05 in der Regionalliga Nord in Jever.

Geändert von aleol (11.12.2007 um 14:18 Uhr)
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