Zitat:
Zitat von Fastest115
Dann dürfte er eigentlich keine Spielberechtigung mehr im Ausland besitzen.
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Es gibt, wie aleol bereits geschrieben hat, Nationalverbände, die Spielberechtigungen unabhänging von weiteren Spielberechtigungen im Ausland vergeben.
Zitat:
Zitat von Tacco
- Er bestreitet weiterhin (laut ausländischer Internetseite) in seinem Heimatverein Mannschaftsspiele
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Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Nationaverband für die Teilnahme an diesem Mannschaftsspielbetrieb keine Spielberechtigung voraussetzt.
Egal welche der beiden Möglichkeiten zutrifft: Den Spieler und seinen Verein werden hier im DTTB Sanktionen treffen, sobald davon jemand Wind bekommt. Daher sollte sein neuer Verein den Spieler entweder dazu bewegen, nicht mehr im Ausland zu spielen, oder ihn nicht mehr einsetzen.
Die WO-Zitate von aleol zeigen, welchen Gestaltungsspielraum die Landesverbände hier haben. Die ersten beiden Passagen sind aus der DTTB-WO (B 1.4, Abs. 1 und 2), die dritte ist aus der WO eines Landesverbands. Von den ersten zwei Abschnitten darf kein Landesverband abweichen (sie sind nicht entsprechend gekennzeichnet, WO A 1, Abs. 4), er darf sie höchstens ergänzen. Genau das tut der dritte Abschnitt: Hier werden die Folgen des rückwirkenden Entzugs näher beschrieben. Diese können also von Verband zu Verband verschieden sein.
Ich habe gerade mal einen kurzen Blick in die WO des BeTTV (ist das dein Verband, Tacco?) geworfen; dort findet sich zu diesem Thema nichts. Da eine Anfrage bei den Offiziellen nur schlafende Hunde wecken würde, solltest du vom schlimmsten Fall ausgehen: Es werden alle Mannschaftskämpfe rückwirkend gegen euch gewertet, da ein nicht Einsatzberechtigter Spieler zum Einsatz kam. Also Vorsicht...