Zitat:
Original geschrieben von Cheftrainer
Nun hat der Verbandsrechtsausschuß aber die STO für fehlerhaft erklärt, da rechtsstaatliche Grundsätze wie "Keine Strafe ohne Verschulden" dort nicht berücksichtigt wurden. Die Strafe wurde annulliert.
Warum musste denn der HTTV dagegen in Berufung gehen???
Und als der HTTV nun in der letzten Instanz gewonnen hatte stellte der Verein noch ein Gnadengesuch, da er durch die Nichtteilnahme bei den Deutschen ja bereits gestraft genug war und die ganze Situation ja nicht vermeidbar war.
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Warum hat man nicht zuerst den untersten Weg gewählt und ein Gnadengesuch gestellt?
Nein, der Verein bemüht erstmal den Rechtsausschuss. Damit hat der Verein das an die grosse Glocke gehangen und wahrscheinlich auch noch laut triumphiert, nach dem ersten Urteil. Somit stand der Verband unter Zugzwang!
Der Verband musste dagegen Einspruch einlegen, weil das ja sonst ein Präzedenzfall gewesen wäre, da hätte keiner mehr Strafe gezahlt. Zudem wäre die Anerkennung ja fraglich gewesen in Hinblick auf die Wiederholung von Spielterminen (bei Nichtverschulden), das zieht ja wieder einen Rattenschwanz durch das gesamte Regelwerk.
Abgesehen davon, daß es hier ja unterschiedliche Darstellungen gibt, wie die Sache denn nun abgelaufen ist, fühle ich mich veräppelt, wenn jemand mit Lügen versucht sich rauszuwinden.
Und nachdem man denen so richtig auf die Füsse gestiegen und dabei auf die Schnauze gefallen ist, da will man dann die naheliegendste und beste Lösung versuchen, daß ganze auf dem kleinen Dienstweg zu erledigen.
Nach solchen Aktionen muss man damit rechnen, daß die Leute auf stur schalten.