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Alt 27.08.2002, 23:09
Cheftrainer Cheftrainer ist offline
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Langsam steigt der Anteil an Blödsinn in diesem Thread.

@Ino:

1. Es wurde nichts publik gemacht, als der Verbandsrechtsausschuß entschieden hatte. Das Urteil ging dem HTTV und dem Verein zu.

2. Das Gnadengesuch kann man erst dann stellen, wenn man weiß, dass ein Urteil gegen den Verein gefällt wurde. Wie soll den der Verein ein Gnadengesuch stellen, wenn er in der vorigen Instanz gewonnen hatte und über einen Einspruch nie informiert worden war????

3. Es ist absolut unerheblich ob der Verein am Mittwoch oder am Freitag abgesagt hatte. Die Strafe ist wegen Nichtantretens ausgesprochen worden, insofern geht es nicht um dieses Detail.

4. Auch die Höhe der Strafe (dort hatte ich auch falsch gelegen) wurde von mir zuerst falsch genannt, hier habe ich mich korrigiert aber auch dieses Detail hat nichts mit der Sachfrage zu tun.

Wenn man meinen ersten Beitrag liest, dann sollte man es erkennen, dass ich die Satzung in Frage stellte und nicht irgendeine konrekte Strafe anzweifelte. Die Strafe wurde ja nach einer gültigen Satzung ausgesprochen.

Die Urteilsbegründungen des Verbandsrechtsausschusses und der Revisionskammer waren ausschlaggebend für meine Frage warum der rechtsstaatliche Grundsatz "Keine Strafe ohne Verschulden" nicht berücksichtigt werden darf.

Es ging mir doch absolut nicht darum, ob Neuses diese Strafe verdient hat (weil sie vielleicht hoch gepokert haben in der Hoffnung sich die Chance auf die Deutschen zu erhalten). Dies ist Spekulation, da ich nicht genau weiß, wann die drei Spielerinnen erkrankt sind.

Aber es geht darum, dass die Revisionskammer einige Aussagen mit Ihrem Urteil verknüpft hat. Nämlich die Aussage, dass es generell gar kein Verschulden geben muss um bestraft zu werden.

Dementsprechend entbehrt die Diskussion von Ino (Mitschuld von Neuses da Absage erst Freitag) jeglicher Grundlage. Es geht nicht um Neuses, es geht um die Aussage der Revisionskammer, welche mit der Urteilsbegründung getroffen wurde. Das diese Aussage eventuell auf künftige Strafsachen Auswirkungen hat sollte doch nun wirklich jeder erkennen können.

Und auch der andere Vorschlag, Neuses hätte das Gnadengesuch früher stellen sollen ist absoluter Blödsinn und kann nur dadurch zustandekommen, dass jemand nicht alles gelesen hat (was bei der Menge an Postings sicher auch schwierig ist).

Deshalb nochmal der chronologische Ablauf:

1. Strafe wird ausgesprochen wegen Nichtantretens.
2. Neuses legt Einspruch beim Verbandsrechtsausschuß ein.
3. Neuses gewinnt, VRA meint, dass es keine Strafe geben darf, wenn kein Verschulden vorliegt.
4. Verbandsjugendwart geht in Berufung
5. Die oberste Instanz (Revisionskammer) hebt das Urteil auf mit der Begründung, dass rechtliche Grundsätze wie unter 3. geschildert keine Auswirkung auf die Strafordnung haben müssen. Es muss bestraft werden, weil die Satzung dies für Nichtantreten vorsieht. Ein Verschulden spiele keine Rolle.
6. Neuses erfährt erst von dem Einspruch und der Niederlage bei der Revisionskammer nachdem das Urteil gefällt wurde. Deshalb war es auch schwer möglich ein Gnadengesuch vorher zu stellen!!!
7. Neuses stellt das Gnadengesuch.
8. Das Gesuch wird abgelehnt.

Da die Revisionskammer den Verein nciht informiert hat, dass man in Berufung geht und der Verein auch nicht an dem Verfahren beteiligt wurde (was ansonsten ja wohl üblich und der Form halber auch nötig ist), erfuhr man erst von dem neuen Urteil, als das Verfahren beendet wurde.

Der Verein hätte nur noch den Weg vor ordentliche Gerichte gehabt. Die Erfolgsaussichten wären zwar günstig gewesen, dennoch entschied man sich aufgrund des Aufwands und des finanziellen Risikos die Sache nicht vor gewöhnliche Gerichte zu bringen.


Also bitte nicht alles in Frage stellen, wenn ein (für die Sachfrage) unwichtiges Detail vielleicht falsch ist (das Problem mit "Stille Post").

Es geht nur um folgende Frage:

Muss sich eine Satzung eines Sportverbandes auch an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientieren???

Geändert von Cheftrainer (27.08.2002 um 23:17 Uhr)
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