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@Ino
Es ging lediglich darum, dass eine Strafe ausgesprochen werden muss, wenn es in der Satzung steht. Aufgrund dieser Tatsache wurden Strafen ausgesprochen.
Die Diskussion geht allerdings nicht darum, ob diese Strafe rechtmäßig war. Es geht doch darum, ob die Satzung wirklich die rechtsstaatlichen Grundsätze aussen vor lassen darf.
Der Verein hat nichts an irgendeine Glocke gehängt. Die Sache wurde erst publik, als das Gnadengesuch abgelehnt wurde.
Darüber hinaus hat es auch dann nicht der Verein publik gemacht, sondern ein Mitglied des Verbandsrechtsausschusses. Der Verbandsrechtsausschuß bezweifelt die Aussage der Revisionskammer, dass eben der Grundsatz "Keine Strafe ohne Verschulden" beiom HTTV keine Gültigkeit haben muß.
Zum Thema Gnadengesuch:
Erklär mir bitte mal, wie ein Verein ein Gnadengesuch stellen soll, wenn er gerade das Verfahren gewonnen hat und die Strafe annulliert wurde??? Soll er um die Gnade flehen doch bestraft zu werden???
Da der Verein erst mit Zusendung des Urteils der Revisionskammer (wo die Strafe wieder aktiviert wurde) überhaupt von einem Einspruch erfahren hatte, konnte man ja schlecht vorher ein Gnadesngesuch stellen oder????
Geändert von Cheftrainer (27.08.2002 um 23:24 Uhr)
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