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Ich glaube nun mal nicht, daß wenn ein Verein den Weg wählt, vor den Verbandsrechtsausschuss zu gehen, das unter der Decke bleibt.
Und ich habe auch nicht gesagt, daß man das Gnadengesuch nach gewonnener 1. Instanz hätte stellen sollen, bitte lies dioch etwas genauer. Ich dachte, daß man das Gnadengesuch als 1. Schritt hätte wählen sollen. Also noch bevor man vor den Rechtsausschuss gegangen wäre. Aber wenn das in der Gnadenordnung ausgeschlossen wird...?
Das könnte man auch als das von jr geforderte Fingerspitzengefühl verstehen.
@ Klugscheisser
an andere Stelle wurde argumentiert, eine derart hoch spielende Mannschaft könne man nicht so einfach auffüllen (was ich genau so sehe). Wenn ich mich darauf beziehe bringt es wenig, wenn du es jetzt als x-beliebige Schülerinnenmannschaft hinstellst (oder gibt es dort generell keine höheren Klassen?) Das mit Geburt und Arbeit bezog sich auf Mannschaftsplanung allgemein, da das Problem ja wohl kein spezielles Problem einer Schülerinnenmannschaft ist, oder?
2. Jetzt sprichst du selbst von dem hohen Spielniveau (was denn nun???).
Die WO fordert aber keine Gleichwertigen Ersatzspieler, sondern nur ein Antreten des Vereines. Oder hatte man nur Anfgst, sich mit der ersatzgeschwächten Mannschaft zu blamieren???
3. Zumindest für den einen Wettkampf hätte man die Mindestanzahl Spielerinnen gehabt, hat es aber vorgezogen, nicht anzutreten. Das lässt die Vermutung zu, daß man auch für den anderen Wettkampf nicht unbedingt die Möglichkeiten ausgeschöpft hat.
Ich gebe zu, daß ich mich nicht über die genauen Verhältnisse im HTTV im Jahre 2001, die Schülermannschaften betreffend schlau gemacht zu haben. Zudem habe ich den Fehler gemacht, mich auf Aussagen hier aus dem Forum zu stützen. Die Aussagen werden ja auch im laugfe der Zeit "zur Klarstellung:..." geändert! wenn man aber eine Entscheidung bis zum letzten Moment hinauszögert (was in dem Falle durchaus verständlich gewesen ist), muss man daraus entstehende Konsequenzen tragen.
Wenn man vor den Rechtsauschuss zieht, bleibt das doch nicht geheim. Und Fingerspitzengefühl wäre gewesen, wenn man sich davor mit einem Gnadengesuch an den Verband gewandt hätte... Oder wäre das zuviel verlangt gewesen?
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