|
@ cheftrainer
1. Ein Antrag beim Rechtsauschuss bleibt selten geheim.
2. Ich habe nicht gesagt, man solle das Gnadengesuch nach gewonnener 1. Instanz stellen (was soll der Blödsinn?) Ich denke, daß man das Gnadengesuch schon vor dem Gang zum Rechtsausschuss hätte stellen sollen. Aber wenn die Gnadenordnung diesen Weg diener Meinung nach so vorschreibt....
3. Eben: wegen Nichtantretens! In dem Falle wäre es aber möglich gewesen, daß ein anderer Verein diese Stelle eingenommen hätte, wenn die Info rechtzeitig gekommen wäre! Somit hätten die Wettkämpfe stattfinden können und keiner hätte ein Interesse an einer zusätzlichen Bestrafung gehabt. So sind nun Spiele ins Wasser gefallen, was zusätzlich zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Und das nur, weil der Verein sich die Möglichkeit der teilnahme doch noch offen halten wollte (Sperren ohne Ball...)
4. Zur Höhe habe ich nie etwas gesagt
Das Krankheit nicht als entschuldigung gilt ist schon "ewig" so. Meines wissens hat noch niemand diesen Passus angefochten. Dies geschieht jetzt auf einmal durch einen Verein, der aufgrund Krankheit eine Strafe aufgebrummt bekommen hat. Das soll nicht zusammenhängen?
Und auch die Stellung eines Gnadengesuches betrifft die konkrete Strafe und nicht die Zweifel an der rechtmässigkeit der Strafordnung.
Was ist an dem Vorschlag, als erstes um Gnade zu bitzten, falsch sein? (setze in deiner Chronologischen Abfolge Punkte 7 und acht an Stelle zwei und drei, was soll daran Blödsinn sein? Zuwenig Leute mit beschäftigt, zuwenig Aufwand?) Man kann doch erstmal versuchen eine Einigung zu erzielen ohne Ausschüsse oder Gerichte zu bemühen. Das es hier anders gehandhabt wurde ist ja gerade das, was ich nicht verstehe. Und auch hier beziehst Du dich auf den konkreten Fall, obwohl es doch laut deiner Aussage darum gar nicht geht...
Wenn ein Unternehmen eine Verpflichtung eingeht und ein Mitarbeiter wird krank, muss es sich dann an Zusagen nicht mehr halten? Oder ist es in dem Fall für die Krankheit des Mitarbeiters verantwortlich?
Der Verein ist genau so eine Verpflichtung eingegangen, konnte sie nicht erfüllen und hat sich nicht um Ersatz gekümmert. Und wo ein Antreten möglich war, hat man einfach darauf verzichtet mangels Siegchancen...
Ich weiss nicht, welches "unwichtige Detail" welches evtl. nicht stimmt, du jetzt meinst. Da die unterschiedlichen Infos von Dir kamen, wirst Du das sicherlich erklären
|