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Alt 28.08.2002, 05:29
Cheftrainer Cheftrainer ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Ino
@ cheftrainer

1. Ein Antrag beim Rechtsauschuss bleibt selten geheim.


Glaub es oder laß es. Der Verein hat erst durch das Urteil Kenntnis von dem Einspruch erlangt!!


Zitat:
Original geschrieben von Ino
@ cheftrainer

2. Ich habe nicht gesagt, man solle das Gnadengesuch nach gewonnener 1. Instanz stellen (was soll der Blödsinn?) Ich denke, daß man das Gnadengesuch schon vor dem Gang zum Rechtsausschuss hätte stellen sollen. Aber wenn die Gnadenordnung diesen Weg diener Meinung nach so vorschreibt....

Ein Gnadengesuch ist per Definition die letzte Möglichkeit wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Insofern war die Handlungsweise des Vereins genau die, die von der Strafordnung vorgesehen wurde!

Zitat:
Original geschrieben von Ino
@ cheftrainer
...
wenn die Info rechtzeitig gekommen wäre! Somit hätten die Wettkämpfe stattfinden können und keiner hätte ein Interesse an einer zusätzlichen Bestrafung gehabt...

Das ist reine Spekulation. Davon mal abgesehen habe ich versucht mehrfach deutlich zu machen, dass es nur um die Rechtsauslegung der Revisionskammer geht und nicht darum, ob der Verein eine Strafe verdient gehabt hätte.


Zitat:
Original geschrieben von Ino
@ cheftrainer
...
Das Krankheit nicht als entschuldigung gilt ist schon "ewig" so. Meines wissens hat noch niemand diesen Passus angefochten. Dies geschieht jetzt auf einmal durch einen Verein, der aufgrund Krankheit eine Strafe aufgebrummt bekommen hat. Das soll nicht zusammenhängen?
Und auch die Stellung eines Gnadengesuches betrifft die konkrete Strafe und nicht die Zweifel an der rechtmässigkeit der Strafordnung.
...
Ich betone es hier gleich nochmals. Es geht um den Thread keineswegs um die Frage, ob der Verein eine Strafe verdient gehabt hätte. Es geht auch nicht um den Einspruch des Vereins, sondern eben um den offenen Brief von Oliver Buckolt. Er ist Rechtsanwalt und Mitglied des Verbandsrechstausschuß. Er ist der der diese Praxis an den Pranger stellt. Der Verein hat alle Mittel ausgeschöpft und nach Abschluß des Verfahrens keine weitere Bemühungen unternommen.

Herrn Buckolt geht es eben um die Konsequenzen aus der Urteilsbegründung.

Solltest Du sein Schreiben doch irgendwann mal lesen, dann wirst Du das dort finden.


Zitat:
Original geschrieben von Ino
@ cheftrainer
...
Was ist an dem Vorschlag, als erstes um Gnade zu bitzten, falsch sein? (setze in deiner Chronologischen Abfolge Punkte 7 und acht an Stelle zwei und drei, was soll daran Blödsinn sein? Zuwenig Leute mit beschäftigt, zuwenig Aufwand?) Man kann doch erstmal versuchen eine Einigung zu erzielen ohne Ausschüsse oder Gerichte zu bemühen.
Die Strafordnung sieht eben vor, dass es Einspruchsfristen gibt. Wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, dann hat man nunmal nur diese Möglichkeit. Im Vorfeld gab es sicher Gespräche (unterstelle ich einfach mal), aber wenn ein Strafe ausgesprochen wurde, dann gibt es nur Rechtsmittel.

Erst wenn man bei der letzten Instanz ist, kann man noch ein Gnadengesuch stellen.

Zitat:
Original geschrieben von Ino
@ cheftrainer
...
Und wo ein Antreten möglich war, hat man einfach darauf verzichtet mangels Siegchancen...
Dies ist leider auch nicht korrekt!!! Der Verein hatte zwar 5 Spielerinnen auf dem Meldebogen. Davon hatte aber eine komplett den Sport an den Nagel gehängt und drei waren erkrankt. Wenn man mal unterstellt, dass der Verein nicht gelogen hat (was Spielerin Nummer 5 anbetrifft) dann war ein Antreten nicht möglich!!!

Es ging nie um die Siegchance. Den Pokal hätte man durchaus auch mit zwei Spielerinnen gewinnen können (wenn denn zwei zur Verfügung gestanden hätten). Aber auch dieses Detail ist völlig unerheblich.

Geändert von Cheftrainer (28.08.2002 um 05:32 Uhr)
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