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@ INO
Was ist denn ein Gnadengesuch? Der Versuch, eine Strafe auszusetzen bzw. zurückzunehmen. Daraus folgt doch unumgänglich , dass zunächst mal eine Strafe ausgesprochen wurde!
Wie sollte der Verein also als ersten Schritt ein Gnadengesuch stellen, wenn er noch gar nicht "verurteilt" war.
Ein Gnadengesuch steht nun mal am Ende der Kette, ist also sozusagen die ultima ratio des Verurteilten.
Warum hängst Du eigentlich so kleinlich an den Stazungen? Du machst auf mich den Eindruck, als wolltest Du eine - aus meiner Sicht offensichtlich mangelhafte - Satzung auf Teufel-komm-raus verteidigen. Bist Du Verbandsfunktionär?
Wo bleibt das schon mal angeklungene "Fingerspitzengefühl"? Ich muss bei einer solchen Entscheidung dem Gremium ein Entscheidungsermessen einräumen, das exakt geprüft werden muss. Dann kommt es sicher nicht zu solch ärgerlichen Entscheidungen.
Das sind doch genau die Fälle, die den normalen TT-Spieler an den Verbänden, Staffelleitern usw. verzweifeln lassen.
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