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Ich dachte, es ginge darum, Krankheit als schuldlosen Spielausfall zu erklären.
Bei den durch den Verband als "schuldloses Nichtantreten" dargestellten Fällen ist jedoch eine Neuansetzung des Spieles vorgesehen (zumindest in unserem).
Ich habe nicht gesagt, daß man rechtsstaatliche Grundsätze über Bord schmeissen soll.
Aber wenn einem Handwerker Leute krank werden, dann muss der auch seine Verträge einhalten, obwohl er keine Schuld für die Krankheit und die daraus resultierenden Verzögerungen hat.
Den Vereinen, die eine Mannschaft melden, sind die Regeln und Ordnungen doch auch bekannt. Und mit anmeldung erkennen sie die doch auch an, oder?
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