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Alt 28.08.2002, 12:46
Cheftrainer Cheftrainer ist offline
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Cheftrainer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Es geht hier um die Strafordnung und nicht um die Wettspielordnung. Man kann nicht einfach alles vermischen.

Des weiteren ist mir mit dem HTTV ja ein weiterer Verband bekannt. Die Frage bleibt dennoch, ob dies rechtlich haltbar ist!!!

Ansonsten geht es auch nicht darum, ob jemand ein Interesse gehabt hätte eine Strafe auszusprechen.

Und der thread ist schließlich dazu da eigene Meinungen zu posten. Was hat also die persönliche Meinung vom Geschäftsführer von Württemberg-Hohenzollern mit Spekulation zu tun???

Ist es deshalb Spekulation, weil sie sich nicht mit Deiner Meinung deckt???

Er hat schließlich selbst gesagt, dass er nur für sich spricht und nicht für den Verband.

Und wieso soll ich Arbeitsrecht und Vertragsrecht usw. noch da mit hineinbringen. Die Sache dürfte doch absolut klar sein.

Alle weiteren "Vermischungen" tragen keineswegs zur Erleichterung bei.

Es geht nur darum ob die Strafordnung (und nicht die WSO in der ja Ausnahmen wegen höherer Gewalt definiert sind) sich an rechtsstaatlichen Prinzipien orientieren muss oder nicht!!!

Mir war es beim Erstellen des Threads nämlich völlig gleich, ob eine Firma ein Produkt leifern muss obwohl ein Arbeiter krank ist. Oder ob der TSC Neuses noch Ersatzspieleriinnen hatte. Oder ob die Absage einen Tag oder zehn Tage vor der Veranstaltung stattfand.

Es geht einzig allein um die Feststellung der Revisionskammer, dass man sich nur an der Satzung orientieren darf und dass rechtsstaatliche Grundsätze allenfalls für die Fälle gelten, wo keine anderslautende Regel in der Satzung zu finden ist.

Diese Feststallung wurde nämlich als Grundsatz für künftige Fälle definiert. Da es hier ein Grundsatzurteil gefällt wurde, kann man dieses doch mal hinterfragen oder???

Geändert von Cheftrainer (28.08.2002 um 12:49 Uhr)
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