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@ Cheftrainer
Ich antworte hier, um das vom Zensurthread zu trennen
Man kann doch nicht für unterschiedliche Ordnungen ein Vergehen unterschiedlich definieren. Zudem kann man die Strafordnung nicht von der WO trennen weil:
"Hinsichtlich des Nichtantretens einer Mannschaft und der daraus
entstehenden Ansprüche gelten die Bestimmungen 5.14 und 5.16 der WSO in Verbindung mit 2.2.4 der StO."
Wenn in der WO erst definiert ist, wann es bestraft wird, dann muss ja dort angesetzt werden. Dann gilt diese Definition aber auch für die weiteren Punkte der WO
Zum Thema Meinungsäußerung:
Bei meiner Meinung ist´s ne Spekulation, wenn du die private Meinung eines Verbandsmitgliedes reinstellst, ist es keine?
Das störte mich.
Man soll die Rechtsstaatlichkeit nicht über Bord werfen. Jedoch gibt´s auch noch ein Vertragsrecht, das besagt, das zwei Parteien in einem bestimmten Rahmen eigene vertragliche Bestimmungen setzen können.
Die Frage ist für mich, ob mit der Meldung einer Mannschaft ein "Vertrag" geschlossen wurde, und ob die obige Sache aus dem Rahmen fällt, weils z.B. gegen die guten Sitten verstösst.
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