Grundsätzlich sind Spielabbrüche im TT möglich, aber...
Die SR (zumindest hier im TTVWH) sind angehalten, keine Spiele abzubrechen, soweit eine Fortsetzung des Spiels (oder Turniers) noch irgendwie denkbar ist. Die nicht abstellbaren Mängel werden dann nur dokumentiert und dem Bericht beigefügt. Damit sind Spielabbrüche beschränkt auf:
- Eine Mannschaft verlässt geschlossen die Halle und beabsichtigt nicht wiederzukommen.
- Eine Fortsetzung des Spielbetriebs ist aus nicht abstellbaren Gründen unmöglich. Es muss unmöglich sein weiterzuspielen, Mängel in den Spielbedingungen (Temperatur, Spielfelder, etc.) sind damit ausdrücklich nicht gemeint.
- Der OSR (und ggf. seine Kollegen) würden sich mit der Fortsetzung des Spiels selbst in Gefahr bringen.
Da tt-freak3 nach einer Regelstelle gefragt hat: Wie wäre es mit B 3.1.2.6:
"Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für: [...] die Entscheidung über eine Spielunterbrechung bei Notfällen;"
Ggf. unterbricht der OSR das Spiel also auf unbestimmte Zeit.
Sonst muss es wohl B 3.1.6 sein:
"In der Zeit zwischen Betreten und Verlassen der Spielhalle fallen die Spieler unter die Zuständigkeit des Oberschiedsrichters."
Damit lässt sich notfalls alles erklären.

Die WTTV-Regelung mit dem Hausrecht finde ich sehr ... interessant! Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet. Zu deutsch: Was macht ihr, wenn der Heimverein gar kein Hausrecht hat, da das im Spiellokal z.B. von einem Hausmeister ausgeübt (und an niemanden sonst übertragen) wird? Wie will der OSR dann zu Hausrecht kommen? Und wozu braucht er das?