|
AW: Aufwandsentschädigung Jugendliche
Mich würde vor allem mal interessieren, ob eine solche Regelung (die es im WTTV ja offensichtlich schon gibt) juristisch überhaupt haltbar ist. Da habe ich ganz entschiedene Zweifel. Vor allem "6.1 Im Zusammenhang mit der Einreichung eines Antrages auf Wechsel der Spielberechtigung ist der neue Verein oder der Spieler zu einer pauschalierten Kostenerstattung an den bisherigen Verein verpflichtet, ..." klingt nach einer erheblichen Einschränkung der Freiheiten des Spielers und widersprecht noch dazu dem Gedanken eines eingetragenen Vereins. Juristen sind doch hier auch ein paar, vielleicht können die sich dazu äußern. Trotz aller hehren Ziele, die damit verfolgt werden, kann ich mich nur gegen eine solche Regelung aussprechen. Hier wird Einfluss auf persönliche Entscheidungen genommen, so etwas halte ich für nicht akzeptabel. Schlimm genug, dass es solche Dinge im "Alltag" gibt, da muss man es nicht noch im Vereins- und Freizeitleben fordern und fördern.
|