Zitat:
Zitat von ttrocket
Ist das Erstatten von Eintrittsgeldern nicht eine freiwillige Sache in diesem Zusammenhang?
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Ähnlich freiwillig wie ein Umtasch wegen nichtgefallens. Rechtlich ist man dazu nicht verpflichtet, aber wenn man seine Kunden oder Fans wieder sehen will ....