
06.09.2002, 12:18
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Zitat:
Original geschrieben von ausmzoo
Hi,
so etwas gibt es in Hessen wirklich schon länger. Und zwar unter folgenden Bedingungen:
geregelt in der Jugendordnung (meine hier Stand 2001!) unter:
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3.3 Kostenerstattung an den bisherigen Verein
Bei einem Wechsel eines Jugendlichen hat der aufnehmende Verein auf Antrag des abgebenden Vereins eine Aufwandsentschädigung zu entrichten. Basis für die Berechnung ist die Dauer der Spielberechtigung im abgebenden
Verein sowie die Ranglistenplazierung zum Zeitpunkt des Wechsels. Beim Wechsel nach Ablauf des Jugendalters (maximal bis zum Verlassen des Juniorenalters) gilt die letzte Plazierung im Jugendbereich. Die Aufwandsentschädigung verringert sich pro Jahr der Juniorenzugehörigkeit um ein Viertel des Ausgangsbetrages. Pro Jahr (maximal jedoch fünf Jahre) der Spielberechtigung im abgebenden Verein gelten folgende Beträge:
männl. Jugend
Bezirksendrangliste 100,00 ?
HTTV-Endrangliste 200,00 ?
SWTTV-Endrangliste 400,00 ?
DTTB-Top 12-Turnier 800,00 ?
weibliche Jugend und Schüler
Bezirksendrangliste 50,00 ?
HTTV-Endrangliste 100,00 ?
SWTTV-Endrangliste 200,00 ?
DTTB-Top 12-Turnier 400,00 ?
Schülerinnen
Bezirksendrangliste 25,00 ?
HTTV-Endrangliste 50,00 ?
SWTTV-Endrangliste 100,00 ?
DTTB-Top 12-Turnier 200,00 ?
3.3.1
Der abgebende Verein hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Wechselantrages eine entsprechende Rechnung (Übergabeeinschreiben) an den aufnehmenden Verein zu stellen. Nach Ablauf der Frist verfällt der Anspruch.
3.3.2
Der aufnehmende Verein hat die Aufwandsentschädigung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an den abgebenden Verein zu zahlen. Ist die Zahlung bei Ablauf der Frist nicht erfolgt, kann der abgebende Verein
eine Sperre für den Mannschaftsspielbetrieb für die folgende Vor- oder Rückrunde beantragen. Er hat dies bis spätestens 30.11. bzw. 30.06. der HTTV-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.
3.3.3
Die Kostenerstattung ist nicht vorzunehmen, wenn der Vereinswechsel mit einem Wohnsitzwechsel verbunden ist. Der Wohnsitzwechsel muss an einen Ort außerhalb des Einzugsbereiches des bisherigen Vereines erfolgt sein. Die Entscheidung hierzu trifft der HTTV.
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Also, wenn Euer Jugendlicher diese Kriterien erfüllt, dann bekommt Ihr Geld (falls Ihr die Rechnung pünktlich schreibt).
Viele Grüße
Joachim
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@ ausmzoo
Was ich bei der hess. Regelung vermisse ist die Frage nach der Dauer der Zugehörigkeit beim abgebenden Verein (also beziehen sich Deine Angaben auf die Person als solche oder spielt es auch eine Rolle, wie häufig ein Spieler zum Beispiel in der hess. Rangliste platziert war. Außerdem ist für mich die Frage offen, ob sich diese Beträge addieren (also ein Schüler war in einem Jahr sowohl in der Hess. Endrangliste wie auch in der deutschen)?
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