Hi,
steht doch alles drin:
Zitat:
Was ich bei der hess. Regelung vermisse ist die Frage nach der Dauer der Zugehörigkeit beim abgebenden Verein
|
"Basis für die Berechnung ist die Dauer der Spielberechtigung im abgebenden Verein", d.h. Jahre (max. 5) x Ergebnis = Summe
Zitat:
also beziehen sich Deine Angaben auf die Person als solche oder spielt es auch eine Rolle, wie häufig ein Spieler zum Beispiel in der hess. Rangliste platziert war.
|
"sowie die Ranglistenplazierung zum Zeitpunkt des Wechsels", d.h. nur die letzte
Zitat:
Außerdem ist für mich die Frage offen, ob sich diese Beträge addieren (also ein Schüler war in einem Jahr sowohl in der Hess. Endrangliste wie auch in der deutschen)?
|
Nein, es zählt nur die beste Platzierung (die unteren sind ja Voraussetzung dafür).
Beispiele:
Jugendlicher, seit 4 Jahren im Verein, letztes Jahr BER
= 4 Jahre x 100 EUR = 400 EUR
Schüler A, seit 3 Jahren im Verein, vorletztes Jahr HER, letztes Jahr BER
= 3 Jahre x 50 EUR (es zählt nur das *letzte* Ergebnis) = 150 EUR
Juniorin (im 1. Jahr), seit >5 Jahren im Verein, letztes Jahr SWTTV-ER
= 5 Jahre x 200 EUR x 3/4 (Reduzierung 1. Juniorenjahr) = 750 EUR
Alles klar?!
Viele Grüße
Joachim