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Alt 19.01.2008, 01:34
Red Devil Red Devil ist offline
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AW: Volksverhetzung?

Ich glaube, dass die Diskussion ein wenig in die Irre geleitet wird, weil hier nicht genau zwischen den Begrifflichkeiten unterschieden wird. Man sollte präzise differenzieren zwischen dem Tatbestand der Volksverhetzung, der hier durch §130 StGB als Ausgangspunkt die Diskussion einleitete und dem Tatbestand der Beleidigung §185 ff. StGB, hier insbesondere die Passagen, die sich mit Kollektivbeleidigungen beschäftigen.

Es kommt dabei immer auf den Einzelfall und den Kontext der Äußerung an. "Scheiß-Deutsche" dürfte sicherlich keine Volksverhetzung sein, sondern höchstens eine Beleidigung. Da aber Kollektive und Korporationen in der Regel, von einigen Ausnahmen abgesehen, mangels Abgrenzung nicht oder nur in absoluten und definierten Ausnahmefällen beleidigungsfähig sind, wäre diese Aussage vermutlich gänzlich straffrei.

Eine Aussage wie "alle Tischtennisspieler sind Diebe" ist nicht beleidigungsfähig, weil nicht abgrenzbar, wogegen die Aussage "die Tischtennisspieler des TuS Haumichblau sind Diebe" (den Verein gibt es hoffentlich nicht) durchaus diesen Tatbestand erfüllen würde, weil es sich um einen abgrenzbaren, konkret zuordenbaren Personenkreis handelt.

Wer sich als Gruppe oder Einzelner persönlich beleidigt fühlt, dies nachweisen kann und die Beleidigung anzeigt, es besteht bis auf einige Ausnahmen vor der Ermittlung eine Anzeigepflicht, kann gegen die Beleidigung juristisch vorgehen. Wenn übrigens "Scheiß Deutscher" von Person X von Person Y im Affekt mit "Scheiß-Türke" gekontert wird, können sich gegenseitige Beleidigungen auch aufheben und bleiben für beide Seiten straffrei.Die Materie ist aber zu komplex und die Rechtsprechung nach meinen Internetrecherchen nicht einheitlich. Jedenfalls sind sowohl für den Tatbestand der Volksverhetzung und der Beleidigung hohe juristische Hürden aufgebaut worden. Manches ist klar geregelt, manche Dinge sind Ermessenssache mit breitem Interpretationsspielraum und die Grenzen sind fließend.

Nur eines ist meiner Meinung nach ziemlich klar, gegenseitige Verbalscharmützel auf Schulhöfen sind keine Volksverhetzung, meist noch nicht mal juristisch verfolgbare Beleidigungen. Wegen anstehender Wahlen schießen Politiker gerne übers Ziel hinaus und sollten sich mit rechtlichen Grundlagen vertraut machen, bevor sie die Öffentlichkeit aufwiegeln und die öffentliche Meinung vergiften.

Ausländische Schüler, die sich mit Mitschülern gegenseitig ethnische "Liebenswürdigkeiten" wie "Schweinefresser" und "Kümmel-Türke" an den Kopf knallen und sich damit vielleicht beleidigen, sind ein anderes Kaliber als ein Holocaust-Leugner namens Deckert. Hier kann man sich die Unterschiede wohl klar verdeutlichen. "Schweinefresser" und "Kümmel-Türken" hätten übrigens vermutlich kein Problem, in der Schulmannschaft gegen andere Schulen anzutreten. Bei Herrn Deckert oder anderen nationalen Geschichtsverfälschern und den "jüdischen Mitbürgern" würde ich die Wahrscheinlichkeit gemeinsamer Aktivitäten eher "etwas pessimistischer" einschätzen.

Insofern sollte man die Kirche im Dorf lassen und nicht mit den dicksten Kanonen des Strafrechts auf jede vergleichsweise geringe Verfehlung losballern und genau betrachten, wer, wie, wo, was gesagt hat. Bei Hasspredigern in Moscheen sind die strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten bereits jetzt in ausreichendem Maße gegeben und wurden bereits angewendet. Die genannten Fälle der türkischstämmigen und libanesischen Jugendlichen sind bedauerlich, aber eben keine Volksverhetzung. Hier dürfte Herr Reinhart und sein Beraterstab einem Irrtum unterliegen - auch wenn Reinhart als Mann von "Law and Order" sich gerne als "beinhart" profilieren möchte. Richter Schill lässt grüßen.

Wie würde der "Kümmel-Türke" wohl schauen, wenn ihm der "Schweinfresser" mitteilen würde, dass er daheim nur Lamm,Rind und Hähnchen verzehrt? Vorurteile sind durch Kommunikation und persönlichen Kontakt, z.B. im Verein, durchaus abzubauen.

Wer sich nähere Infos erarbeiten möchte, kann ja mal googeln und die Keywords: Volksverhetzung, Beleidigung, Kollektivbeleidigung, Kollektive Beleidigung, Beleidigungsfähigkeit, §130 StGB und §185 ff. StGB aufrufen und weitere Querverbindungen entdecken.

Geändert von Red Devil (19.01.2008 um 01:41 Uhr)
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